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EU-Kommission setzt Palmöleinfuhren kaum Grenzen

Die EU-Kommission hat kürzlich ihren delegierten Rechtsakt zur Zertifizierung von Biokraftstoffen veröffentlicht. Trotz der Einstufung von Palmöl als Rohstoff mit hohem Risiko für die Rodung des Regenwaldes (high-ILUC), legt dieser Rechtsakt den Grundstein für eine fortgesetzte Einfuhr von Palmöl in die Europäische Union. Insbesondere sieht der Rechtsakt vor, dass die Importmengen für Palmöl auf dem Niveau von 2019 eingefroren werden und ab 2023 schrittweise auslaufen sollen. Dennoch plant die Kommission eine Ausnahmeregelung für Palmöl aus Kleinbetrieben, die ein entsprechendes Umweltzertifikat vorweisen können.

Diese Regelung stößt auf deutliche Kritik von COPA-COGECA, dem Europäischen Bauernverband. Der Verband befürchtet, dass die Einfuhr von billigem Biodiesel aus Palmöl den Markt für heimischen Rapsbiodiesel negativ beeinflussen könnte. Der delegierte Rechtsakt würde es ermöglichen, dass die festgesetzten Importgrenzen für als riskant eingestufte Rohstoffe unterlaufen werden.

COPA-COGECA appelliert daher an das Europäische Parlament, die Zertifizierungsmöglichkeiten, die die EU-Kommission für Palmöl vorsieht, im kommenden Monat zurückzuweisen. Ein besonderes Problem sehen sie darin, dass Großunternehmen in Ländern wie Indonesien und Malaysia ihre Produktionen relativ leicht als kleinbäuerlich zertifizieren lassen könnten, um die strengen Auflagen zu umgehen. Um eine Verschärfung des Problems zu vermeiden, schlägt der Verband vor, dass Regionen mit steigenden Palmölexporten, wie beispielsweise Borneo, keine Zertifizierungsmöglichkeit erhalten sollten.

Die Entscheidungen der EU-Kommission und die Reaktionen darauf zeigen, wie komplex die Regulierung von Biokraftstoffen und die Balance zwischen Umweltschutz und wirtschaftlichen Interessen innerhalb der EU sind. Der Ausgang der Diskussionen im Europaparlament wird daher mit Spannung erwartet, da er weitreichende Auswirkungen auf die Agrarmärkte und Umweltstandards innerhalb der Union haben könnte.

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