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Biomasse als erneuerbare Energie: Streit um Streichung

In der deutschen Politik steht eine bedeutende Änderung im Stromsteuergesetz an, die besonders die Klassifikation von Biomasse als erneuerbare Energiequelle betrifft. Eine kürzlich im Bundestag diskutierte Gesetzesnovelle sieht vor, dass Biomasse zur Stromerzeugung ab Januar 2025 nicht mehr unter die erneuerbaren Energieträger fallen soll. Die letzte Lesung des Gesetzentwurfs am 18. Oktober 2024 konnte jedoch nicht abgeschlossen werden, da nicht genügend Abgeordnete für eine gültige Abstimmung anwesend waren. Nur 232 der benötigten 367 Stimmen wurden abgegeben, wodurch der Bundestag nicht beschlussfähig war und die finale Entscheidung vertagt werden musste.

Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), eine Vertretung der Bioenergiebranche, hat erhebliche Bedenken gegen die geplante Gesetzesänderung geäußert. Laut Sandra Rostek, der Leiterin des HBB, führt die Neuregelung entgegen der Intention, abzubauen, zu einem erheblichen Mehraufwand für mittelständische Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe. Das neue Gesetz würde auch die steuerlichen Vergünstigungen für Bioenergiebetreiber einschränken, was den finanziellen Druck auf diese erhöht.

Zudem kritisiert das HBB, dass die Gesetzesänderung unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Energiewende schwächt. Betreiber von Bioenergieanlagen müssen nach den neuen Regelungen umfangreiche Daten zu ihrem Energieverbrauch liefern, um weiterhin in Anspruch nehmen zu können. Dies stellt insbesondere für kleinere Betriebe eine große Herausforderung dar, da sie die zusätzlichen administrativen Aufgaben mit begrenzten Personalressourcen bewältigen müssen.

Die geplante Streichung von Biomasse als anerkannter erneuerbarer Energiequelle im Stromsteuergesetz steht im Widerspruch zu den Zielen der Europäischen Union, die eine Steuerbefreiung für Strom aus Biomasse vorsieht, sofern die Nachhaltigkeitskriterien der Renewable Energy Directive (RED) erfüllt sind. Anlagen, die Biomassestrom produzieren, müssen zudem die Vorgaben der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung einhalten, was den administrativen Aufwand weiter erhöht.

Der () und sein Präsident Joachim Rukwied haben ebenfalls Bedenken gegen die Novelle geäußert. Rukwied sieht in der Neuregelung eine Verschiebung der bürokratischen Lasten von den Behörden hin zu den Produzenten und befürchtet langfristig negative Auswirkungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.

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