Die deutschen Landwirte können mit einer signifikanten Finanzspritze rechnen: 60 Millionen Euro an EU-Krisenhilfen sollen ihnen helfen, die gestiegenen Kosten für Dünger und Energie zu bewältigen. Diese Erhöhung der Betriebskosten ist eine direkte Folge des aktuellen Nahost-Konflikts. Die Hilfe soll insbesondere Betrieben zugutekommen, die Getreide, Raps und Grünland bewirtschaften.
Unkomplizierte Auszahlung geplant
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat kürzlich eine Eilverordnung erlassen, um die rasche Auszahlung der Mittel zu gewährleisten. Diese Verordnung wird derzeit mit anderen Ministerien, den Bundesländern und relevanten Verbänden abgestimmt. Ziel ist es, das Verfahren so effizient wie möglich zu gestalten: Die Auszahlung erfolgt automatisch über das bestehende Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) der EU-Agrarförderung. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.
Unterstützung für spezifische Anbauflächen
Eine wissenschaftliche Analyse des Thünen-Instituts hat ergeben, dass besonders Hauptgetreidearten wie Weizen, Gerste und Roggen sowie Raps und Grünland von den gestiegenen Kosten betroffen sind. Dementsprechend konzentriert sich die finanzielle Unterstützung auf diese Kulturen. Auch ökologisch wirtschaftende Betriebe sollen von den Hilfen profitieren können. Dies entspricht den Vorgaben der EU-Kommission, die eine zielgerichtete Verteilung der Mittel auf stark betroffene Sektoren fordert.
Minister Rainer verspricht unbürokratische Abwicklung
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer versichert, dass die Auszahlung der 60 Millionen Euro ohne bürokratischen Aufwand erfolgen soll. Laut Rainer sei es entscheidend, dass die finanziellen Mittel schnell und ohne zusätzliche Hürden bei den landwirtschaftlichen Betrieben ankommen. Er dankte zudem den Bundesländern für ihre Mithilfe bei der technischen Umsetzung dieser Maßnahme.
Obwohl die Eilverordnung auf dem Weg ist, bleiben wesentliche Fragen offen: Weder die genaue Höhe der Hektarprämie noch der endgültige Auszahlungstermin wurden bisher bekanntgegeben. Sicher ist jedoch, dass berechtigte Betriebe keinen weiteren Antrag stellen müssen, um in den Genuss der Hilfszahlungen zu kommen.
