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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Elf Bundesländer fordern Aus

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz steht zunehmend unter Druck. Nach dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und dem Deutschen Bauernverband verlangen inzwischen auch elf Bundesländer seine vollständige Aufhebung. Sie halten die geplante staatliche Kennzeichnung für bürokratisch und schwer umsetzbar. Hinzu kommen europarechtliche Bedenken gegen den aktuellen Änderungsentwurf. Andere Agrarverbände warnen dagegen, dass eine Abschaffung die Planungssicherheit für tierhaltende Betriebe weiter verschlechtern würde.

Der ZDG sieht die Probleme nicht allein im jüngsten Gesetzentwurf. Nach Auffassung von Geschäftsführer Wolfgang Schleicher weist bereits das 2023 verabschiedete Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundlegende Schwächen auf. Weitere Änderungen würden diese nicht ausreichend beheben.

EU-Kommission beanstandet Regelungen zur Tierhaltungskennzeichnung

Auslöser der verschärften Diskussion ist unter anderem die Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.

Dabei geht es insbesondere um die Behandlung von Lebensmitteln aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Kommission äußerte Bedenken gegen zusätzliche Registrierungs- und Nachweispflichten sowie die fehlende Anerkennung bereits bestehender ausländischer Kennzeichnungssysteme.

Nach Darstellung des ZDG könnten diese Vorgaben den freien Warenverkehr innerhalb der EU unverhältnismäßig einschränken. Deutschland habe bislang nicht ausreichend nachgewiesen, dass die vorgesehenen Regelungen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig seien.

Schleicher kritisiert außerdem den begrenzten Geltungsbereich der staatlichen Kennzeichnung. Das Gesetz erfasst zunächst frisches Schweinefleisch, während andere Fleischarten und weitere Vermarktungsbereiche nicht gleichermaßen berücksichtigt werden.

Auch eine spätere Ausweitung auf Geflügelfleisch und Eier hält der Verband wegen bestehender europäischer Vermarktungsnormen für rechtlich problematisch.

Der ZDG warnt deshalb vor einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Ein solches Verfahren ist allerdings nicht eingeleitet worden. Die Bedenken der Kommission gegenüber dem Änderungsentwurf bedeuten auch nicht, dass das bestehende Gesetz bereits rechtskräftig für unionsrechtswidrig erklärt wurde.

Elf Bundesländer wollen das Gesetz abschaffen

Die Kritik am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschränkt sich nicht auf die Wirtschaftsverbände. Auf der Agrarministerkonferenz am 25. September 2026 in Würzburg sprachen sich elf Bundesländer für seine Aufhebung aus.

Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen unterstützten eine entsprechende Protokollerklärung.

Die Länder begründeten ihre Forderung damit, dass bislang keine praxistaugliche und bürokratiearme Umsetzung gelungen sei. Statt eines zusätzlichen staatlichen Kennzeichnungssystems wollen sie die bereits etablierte Haltungsformkennzeichnung des Lebensmittelhandels gemeinsam mit der Wirtschaft weiterentwickeln.

Dieses System unterscheidet verschiedene Haltungsformen und wird bereits für mehrere Tierarten eingesetzt.

Die Forderung der elf Länder ist allerdings kein Beschluss zur Abschaffung des Gesetzes. Darüber müsste der Bundesgesetzgeber entscheiden.

Geflügelwirtschaft sieht bestehendes Kennzeichnungssystem als Alternative

Der ZDG hält die Einführung eines zusätzlichen staatlichen Systems für unnötig. Aus Sicht des Verbandes würde es bestehende Kontroll- und Kennzeichnungsstrukturen teilweise doppeln und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.

Schleicher verweist auf die privatwirtschaftliche Haltungsformkennzeichnung, die bereits bei verschiedenen Fleischprodukten verwendet wird. Sie könne nach Auffassung des Verbandes die Verbraucher über Haltungsbedingungen informieren, ohne neue staatliche Registrierungsverfahren aufzubauen.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hatte zuvor angekündigt, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz praxistauglicher gestalten zu wollen. Die verpflichtende Anwendung wurde bereits mehrfach verschoben und ist derzeit für den 1. Januar 2027 vorgesehen.

Der ZDG erkennt die Bemühungen des Ministers um Gespräche mit den betroffenen Wirtschaftsbereichen an. Der Verband verlangt inzwischen jedoch einen vollständigen Verzicht auf das bestehende Gesetz statt weiterer Nachbesserungen.

Bioland warnt vor Abschaffung des Tierhaltungslabels

Innerhalb der Landwirtschaft gibt es auch deutlichen Widerspruch gegen die Forderung nach einem vollständigen Aus.

Der Öko-Anbauverband Bioland sprach sich am 9. Oktober ausdrücklich für den Erhalt einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung aus. Nach Auffassung des Verbandes brauchen Verbraucher eine verlässliche und unabhängige Information über die Haltungsbedingungen der Tiere.

Bioland-Präsident Jan Plagge kritisierte, dass die wiederholten Verschiebungen und die anhaltende politische Unsicherheit landwirtschaftliche Investitionen erschwerten. Eine vollständige Abschaffung würde die Verlässlichkeit politischer Zusagen weiter infrage stellen.

Zwar sieht auch Bioland Nachbesserungsbedarf. Dazu gehören die Möglichkeit, Produkte aus höheren Haltungsstufen unter bestimmten Bedingungen niedriger einzustufen, sowie der Verzicht auf eine doppelte Registrierung von Biobetrieben. Diese Probleme seien jedoch lösbar, ohne das gesamte Gesetz aufzugeben.

Entscheidung über Tierhaltungskennzeichnung noch offen

Für Schweinehalter, Schlachtunternehmen und den Lebensmittelhandel ist weiterhin unklar, welche Kennzeichnungsvorschriften künftig gelten werden.

Die Bundesregierung muss entscheiden, wie sie mit den europarechtlichen Bedenken gegen den Änderungsentwurf und den unterschiedlichen Forderungen aus den Bundesländern und Wirtschaftsverbänden umgeht.

Der ZDG drängt auf eine Gesetzesinitiative zur vollständigen Aufhebung. Bioland fordert dagegen eine zügige Überarbeitung und anschließende Umsetzung. Damit stehen sich zwei grundsätzlich unterschiedliche Vorstellungen gegenüber: die Weiterentwicklung der bestehenden privatwirtschaftlichen Kennzeichnung und die Einführung eines verbindlichen staatlichen Systems.

Bis zu einer neuen gesetzlichen Entscheidung bleibt das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz bestehen. Die verpflichtende Kennzeichnung soll nach geltender Rechtslage ab dem 1. Januar 2027 greifen.

Quellen: