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Erhöhung der Beiträge zur Unfallversicherung für Landwirte ab 2025

Landwirte in Deutschland müssen sich auf steigende Beiträge zur Unfallversicherung einstellen. Die Vertreterversammlung der Sozialversicherung Landwirtschaft (SVLFG) hat beschlossen, dass aufgrund der steigenden Leistungsausgaben, insbesondere durch die Anerkennung der Berufskrankheit Parkinson, die Beiträge angehoben werden müssen. Es wird erwartet, dass die Beiträge um bis zu 20 Prozent steigen könnten.

Diese Entscheidung basiert auf der Notwendigkeit, die erhöhten Kosten zu decken, die aus der zusätzlichen Belastung durch Parkinson resultieren. Etwa 12,2 Prozent der geplanten Beitragserhöhung sind direkt auf diese neue Berufskrankheit zurückzuführen, während der Rest durch generell gestiegene Aufwendungen im Gesundheitswesen und im Jahr 2023 verursacht wurde.

Die Vertreterversammlung sieht in Parkinson eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und fordert in einer Resolution zusätzliche Bundesmittel, um die finanziellen Mehrbelastungen für die Landwirte abzufedern. Zudem wird ab 2025 eine neue Regelung eingeführt, wonach Versicherte ihre Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erst ab einem Betrag von 160 Euro im Voraus bezahlen müssen – eine Anhebung der bisherigen Grenze von 130 Euro.

Darüber hinaus hat die SVLFG beschlossen, ab dem nächsten Jahr den Maximalbetrag zur Kostenerstattung für selbst beschaffte Betriebs- und Haushaltshilfen zu erhöhen. Bundesweit wird dieser Betrag dann 21 Euro betragen, was eine deutliche Steigerung im Vergleich zu den bisherigen 13 Euro im Westen und 12,75 Euro im Osten darstellt. Diese Anpassung soll dem Rückgang der Verfügbarkeit von Ersatzkräften entgegenwirken und die Attraktivität der selbst beschafften Hilfskräfte steigern, um auch in Notfällen Unterstützung sicherzustellen.

Ein weiterer bedeutender Beschluss betrifft die Krankenkassenbeiträge der Landwirte. Ab 2025 wird das bisherige Berechnungsmodell, das auf dem korrigierten Wirtschaftswert basierte, durch das „Standardeinkommen“ ersetzt. Diese Änderung erfolgt in Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 und die anschließende Reform des Grundsteuerrechts. Das Standardeinkommen basiert auf betriebswirtschaftlichen Daten, die das Einkommenspotenzial der Betriebe widerspiegeln und soll zu einer gerechteren Beitragseinstufung führen.

Die Vertreterversammlung hat zudem den Haushaltsplan für das Jahr 2025 verabschiedet, der ein Volumen von rund 8,23 Milliarden Euro umfasst. Dieser beinhaltet die zu erwartenden Mehrkosten durch die höheren Ausgaben für Betriebs- und Haushaltshilfe sowie die neu anerkannte Berufskrankheit Parkinson. Diese Entwicklungen stellen wesentliche Veränderungen für die landwirtschaftlichen Betriebe dar, auf die sich die Landwirte und ihre Familien vorbereiten müssen.

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