Anzeige
 

Neues Zertifizierungssystem zur Klärung der Legalität von Erntegut

Im Zuge des sogenannten „Erntegut-Urteils“ des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2023, das landesweit Diskussionen ausgelöst hat, kommt es zu bedeutenden Veränderungen im deutschen Saatgutmarkt. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) unter der Leitung von Stephanie Franck, die auch Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) ist, hat ein neues Angebot angekündigt. Dieses soll Landwirten ein Zertifikat ausstellen, das die legale Erzeugung ihres Ernteguts bestätigt und Händlern damit Rechtssicherheit bietet.

Das von der STV vorgeschlagene System soll kostenfrei sein und wird darauf ausgelegt, sowohl für den Handel als auch für die Landwirtschaft leicht handhabbar zu sein. „Es wird ein einfaches System zur Verfügung gestellt, das kurzfristig implementiert werden kann“, so Franck. Die Details zu diesem System sollen im Rahmen der Mitgliederversammlung des Verbandes diese Woche in Einbeck besprochen werden.

Die Einführung des neuen Systems erfolgt vor dem Hintergrund einer hitzigen Debatte um die Verwendung von Z-Saatgut und Nachbausaatgut. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte Bedenken geäußert, dass Landwirte sich bei der STV registrieren und umfangreiche Informationen zu ihren Anbauflächen offenlegen müssten. Die BDP stellte jedoch klar, dass das System mit minimalem Aufwand für die Landwirte verbunden sein werde und dass die Sicherheit ihrer Daten garantiert sei.

Laut Ulrike Amoruso-Eickhorn, der stellvertretenden Geschäftsführerin des BDP, basiere die Kritik des DBV auf unzureichenden Informationen. „Wir arbeiten an den Details und werden diese bald veröffentlichen“, erklärt Amoruso-Eickhorn. Sie betont weiter, dass eine klare rechtliche Grundlage existiert, die es erfordert, dass Händler von Erntegut geschützter Sorten sicherstellen müssen, dass dieses legal erzeugt wurde.

Die BDP-Vorsitzende Franck erklärte, dass die Rechtmäßigkeit der Ernte aus geschützten Sorten gegeben sei, wenn der Sortenschutzinhaber der Erzeugung zugestimmt hat, was in der Regel durch die Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühr erfolgt. Gleiches gelte für den Einsatz von Nachbausaatgut, sofern die Nachbaugebühr rechtzeitig entrichtet wurde.

Das neue System soll dazu beitragen, Unsicherheiten im Handel mit Erntegut zu beseitigen und die Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechte von Pflanzzüchtern, während gleichzeitig die bürokratische Belastung für die Landwirte minimiert wird.

Weitere Nachrichten aus der Kategorie Acker

Neue Erbsensorten: Pflanzliche Protein-Alternativen zur Kuhmilch

Der Markt für pflanzliche Milchalternativen verzeichnet ein stetiges Wachstum, getrieben durch die steigende Nachfrage der Verbraucher nach nachhaltigen und gesunden Produkten. Zwei...

EU-Gerichtshof bestätigt Italiens Verbot von Genmais MON810-Anbau

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden, dass das italienische Verbot des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais MON810 rechtmäßig ist. Diese Entscheidung...

Glyphosat-Rückstände gefährden Bodenbiodiversität: Neue Studie warnt

Die Auswirkungen von Pflanzenschutz-Rückständen auf das Bodenleben sind größer als bisher angenommen. Eine neue Studie, veröffentlicht in der renommierten Zeitschrift Nature, zeigt,...

GLÖZ 2026: Neue EU-Vorschriften für Landwirtschaft im Überblick

Die Vorschriften zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) werden im Jahr 2026 erneut angepasst, was von den Landwirten einige Umstellungen erfordert....

BVL genehmigt erstes Kupfer-Fungizid Recudo für Zuckerrüben

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat kürzlich dem Fungizid Recudo, das auf Kupferoxychlorid basiert, eine reguläre Zulassung erteilt. Damit ist...