Ab November tritt in der Schweiz die letzte Phase der Strategie zur Bekämpfung der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD) in Kraft. Das nationale Programm zur Ausrottung dieser Tierseuche steht kurz vor dem Abschluss, mit über 99% der Rinderbetriebe, die offiziell als BVD-frei gelten, so das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Um Rückfälle durch den Tierhandel zu vermeiden, führt die Schweiz ab 2026 neue Regeln für den BVD-Status von Rinderhaltungen ein. Betriebe mit dem Status „BVD-frei“ unterliegen keinen Handelsbeschränkungen, während Betriebe, die nicht BVD-frei sind, mit Handelseinschränkungen rechnen müssen. Eine zweijährige Übergangsfrist ermöglicht es den Rinderhaltern, den Status „BVD-frei“ zu erlangen, indem sie drei spezifische Kriterien erfüllen:
- Keine persistierenden Infektionen: Innerhalb der letzten 18 Monate dürfen keine persistent infizierten Tiere im Bestand gewesen sein und es dürfen keine Tiere gesperrt sein.
- Durchgängig negative Überwachungsergebnisse: Die amtlichen Überwachungsergebnisse müssen über einen ausreichenden Zeitraum hinweg unauffällig sein, d.h., es sollten keine Anzeichen einer Viruszirkulation vorliegen.
- Kontrollierter Tierhandel: Alle Rinder, die in den letzten 12 Monaten in den Betrieb kamen, müssen aus BVD-freien Betrieben stammen oder es muss bei ihnen mindestens einmal ein negatives Ergebnis in einem Test auf das BVD-Virus vorliegen.
Die bisherigen Kategorien des BVD-Status wie „gesperrt“, „nicht gesperrt“ und „Einzeltiere gesperrt“ gelten bis zum 31. Oktober 2026. Während der Übergangszeit dient die sogenannte BVD-Ampel als Hilfsmittel, um das Risiko einer Rinderhaltung zu kennzeichnen. Ab Herbst wird das BVD-Risiko eines Betriebs in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) oder auf den elektronisch ausgefüllten Begleitdokumenten sichtbar sein.