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Wasserabgabe belastet Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern

In stehen Landwirte vor einer potenziell neuen finanziellen Belastung: Erstmals könnte eine Wasserabgabe eingeführt werden, wenn Felder bewässert werden müssen. Die genauen Details und Zeitpunkte dieser Regelung sind derzeit noch unklar.

Vor der Sommerpause sollen die Landwirte Gewissheit darüber erhalten, ob sie mit einer neuen Gebühr rechnen müssen. Die Landesregierung plant die Einführung eines „Wassercent“ für die Feldbewässerung sowie eine Erhöhung des bestehenden Wassergelds für Verbraucher.

Agrarminister Till Backhaus () plant, entsprechende Gesetzesänderungen und ein neues Wassergesetz dem Landeskabinett vorzulegen. Diese Änderungen könnten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Backhaus begründet diese Maßnahmen mit den steigenden Kosten aufgrund des Klimawandels und der wachsenden Bedeutung der Wasserbewirtschaftung. Das Land erwägt, den Wasserversorgern zukünftig 20 Cent pro Kubikmeter Wasser statt bisher 10 Cent in Rechnung zu stellen.

Gemäß dem Gesetzesentwurf sollen Landwirte für Oberflächenwasser zwei Cent und für Grundwasser sechs Cent pro Kubikmeter zahlen. Dies würde zu einer Mehrbelastung von 530.000 bis 800.000 € für die Landwirte führen.

Die Reaktion der Bauern auf diese Pläne ist verärgert, und sie fordern Erleichterungen in anderen Bereichen. Solange diese nicht gewährt werden, sind zusätzliche Belastungen für sie nicht akzeptabel, betont Landesbauernpräsident .

Die CDU im Schweriner Landtag lehnt die Pläne der Regierung ab, da ein Wassercent die Produktion auf sandigen Böden erheblich verteuern würde. Insbesondere und andere Gemüsearten, die auf Bewässerung angewiesen sind, wären davon betroffen, so der Thomas Diener. Die CDU-Fraktion kündigt daher Widerstand gegen die Maßnahmen an.

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