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Streit um „ordnungsgemäßen“ Anbau von Getreide nach Erntegut-Urteil des BGH

Das sogenannte Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in der für hitzige Diskussionen gesorgt, insbesondere in Bezug auf die Frage, wie Landwirte den „ordnungsgemäßen“ Anbau ihres Getreides gegenüber dem Agrarhandel nachweisen sollen.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) wirft dem Bund der Deutschen (BDP) und seiner Inkassounternehmen -Treuhandverwaltungs GmbH (STV) vor, das Augenmaß für einen respektvollen Umgang mit den Bauern verloren zu haben. Die AbL ruft daher dazu auf, das Gespräch mit den Landhandelsunternehmen zu suchen und keine Lieferantenerklärung im Sinne des BDP und der STV zu unterzeichnen.

Der AbL-Vorsitzende Martin Schulz betont die Notwendigkeit eines gemeinsamen Dialogs zwischen dem BDP, der STV, den Agrarhandelsunternehmen und allen Bauernorganisationen, um die Konsequenzen des BGH-Urteils sorgfältig zu beraten. Er kritisiert jedoch, dass BDP und STV einseitig auf Ausforschung, Gebühreneinzug und Einschüchterung setzen.

BDP und STV drängen darauf, dass Agrarhandelsunternehmen sich nicht nur nach dem Erntegut erkundigen, sondern auch schriftliche Bestätigungen von den Bauern verlangen sollen, dass diese bei den vom BDP und STV vertretenen Pflanzensorten die Nachbaugebühren entrichtet haben. Diese Maßnahme wird von AbL als Versuch gesehen, den Agrarhandel zum verlängerten Arm der Interessen von BDP und STV zu machen.

Der deutsche Raiffeisenverband (DRV) empfiehlt seinen Mitgliedern, vor der Getreideannahme eine Erklärung über das Einhalten von Sortenschutzrechten einzuholen. Der private Agrarhandel hingegen fordert eine gesetzliche Lösung, bei der die Handelsunternehmen nicht involviert werden.

Die IG Nachbau sieht die Pläne von BDP und STV als gesetzlich nicht gedeckt an und warnt davor, die Nachbauerklärung ab 2025 nur noch digital durchzuführen. Die AbL warnt vor Datenschutzproblemen, wenn der Agrarhandel mit BDP und STV An- und Nachbaudaten austauschen sollte, und sieht kartellrechtliche Probleme, insbesondere bei freien Pflanzensorten.

Für den AbL-Vorsitzenden ist es wichtig, dass die pflanzenzüchterische und bäuerliche Arbeit angemessen entlohnt werden und Bauern faire Preise für ihr Erntegut erhalten. Er plädiert für zukunftsfähige Lösungen statt einer Unterordnung unter das Profitstreben großer Saatgutkonzerne.

Auch die Freien Bauern sehen kartellrechtliche Probleme, wenn die Selbstverpflichtungserklärungen zur Bedingung für die Getreideannahme machen. Sie raten daher von einer voreiligen Unterschrift ab.

Insgesamt bleibt der Streit um den „ordnungsgemäßen“ Anbau von nach dem Erntegut-Urteil des BGH weiterhin ungelöst, und die Landwirte stehen vor der Herausforderung, ihre Interessen zu verteidigen und faire Bedingungen für ihren Anbau zu erreichen.

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Streit um „ordnungsgemäßen“ Anbau von Getreide nach Erntegut-Urteil des BGH

Das sogenannte Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in der Landwirtschaft für hitzige Diskussionen gesorgt, insbesondere in Bezug auf die Frage, wie Landwirte den „ordnungsgemäßen“ Anbau ihres Getreides gegenüber dem Agrarhandel nachweisen sollen.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) wirft dem Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) und seiner Inkassounternehmen Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) vor, das Augenmaß für einen respektvollen Umgang mit den Bauern verloren zu haben. Die AbL ruft daher dazu auf, das Gespräch mit den Landhandelsunternehmen zu suchen und keine Lieferantenerklärung im Sinne des BDP und der STV zu unterzeichnen.

Der AbL-Vorsitzende Martin Schulz betont die Notwendigkeit eines gemeinsamen Dialogs zwischen dem BDP, der STV, den Agrarhandelsunternehmen und allen Bauernorganisationen, um die Konsequenzen des BGH-Urteils sorgfältig zu beraten. Er kritisiert jedoch, dass BDP und STV einseitig auf Ausforschung, Gebühreneinzug und Einschüchterung setzen.

BDP und STV drängen darauf, dass Agrarhandelsunternehmen sich nicht nur nach dem Erntegut erkundigen, sondern auch schriftliche Bestätigungen von den Bauern verlangen sollen, dass diese bei den vom BDP und STV vertretenen Pflanzensorten die Nachbaugebühren entrichtet haben. Diese Maßnahme wird von AbL als Versuch gesehen, den Agrarhandel zum verlängerten Arm der Interessen von BDP und STV zu machen.

Der deutsche Raiffeisenverband (DRV) empfiehlt seinen Mitgliedern, vor der Getreideannahme eine Erklärung über das Einhalten von Sortenschutzrechten einzuholen. Der private Agrarhandel hingegen fordert eine gesetzliche Lösung, bei der die Handelsunternehmen nicht involviert werden.

Die IG Nachbau sieht die Pläne von BDP und STV als gesetzlich nicht gedeckt an und warnt davor, die Nachbauerklärung ab 2025 nur noch digital durchzuführen. Die AbL warnt vor Datenschutzproblemen, wenn der Agrarhandel mit BDP und STV An- und Nachbaudaten austauschen sollte, und sieht kartellrechtliche Probleme, insbesondere bei freien Pflanzensorten.

Für den AbL-Vorsitzenden ist es wichtig, dass die pflanzenzüchterische und bäuerliche Arbeit angemessen entlohnt werden und Bauern faire Preise für ihr Erntegut erhalten. Er plädiert für zukunftsfähige Lösungen statt einer Unterordnung unter das Profitstreben großer Saatgutkonzerne.

Auch die Freien Bauern sehen kartellrechtliche Probleme, wenn Agrarhändler die Selbstverpflichtungserklärungen zur Bedingung für die Getreideannahme machen. Sie raten daher von einer voreiligen Unterschrift ab.

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