Anzeige
 

EU-Renaturierung: Drohende Auflagen für Landwirte und Waldbauern

Die geplante EU-Naturwiederherstellungsverordnung (WVO) steht unter heftiger Kritik. Ein von der Kanzlei HSA Rechtsanwälte erstelltes Rechtsgutachten, das im Auftrag des Deutschen Bauernverbands (DBV), der Arbeitsgemeinschaft der Waldeigentümer (AGDW) und den Familienbetrieben Land & Forst (Fablf) erstellt wurde, warnt vor neuen Auflagen für Landwirte und Waldbauern. Laut der Studie könnten die Maßnahmen zu heimlichen Einschränkungen in der Flächenbewirtschaftung führen.

Schleichende Verschärfung befürchtet

Jurist Dr. Konrad Asemissen betont, dass entgegen politischer Zusagen die Freiwilligkeit durch die WVO gefährdet sei. So könnten ähnlich wie bei früheren Richtlinien verpflichtende Beschränkungen durch das Ordnungsrecht eingeführt werden. Diese würden greifen, falls Deutschland seine Renaturierungsziele nicht über freiwillige Maßnahmen erreichen kann. Konkret könnten Einschränkungen bei Düngung, Pflanzenschutz oder Bodenbearbeitung drohen. Besonders problematisch sei, dass selbst Stallneubauten nicht mehr möglich wären, wenn auf benachbarten Flächen Renaturierungen stattfinden.

Ambitionierte Ziele bis 2030

Laut WVO müssen EU-Staaten bis 2030 geeignete Maßnahmen auf mindestens 20 % ihrer renaturierungsbedürftigen Landflächen umsetzen. Für geschützte Lebensräume wie Moore und Wälder gelten besonders strenge Vorgaben. Deutschland ist verpflichtet, bis dahin 30 % der entwässerten Moorböden wiederherzustellen. Bundesumweltminister Carsten Schneider schließt ordnungsrechtliche Maßnahmen als letzte Möglichkeit nicht aus.

Mangelnde Transparenz kritisiert

Das Gutachten kritisiert auch die fehlende Transparenz im Wiederherstellungsplan (NWP). Der aktuelle Entwurf zeige nicht klar auf, wie Wiederherstellungsflächen und -maßnahmen konkret festgelegt werden sollen. Bereits bestehende nationale Förderprogramme könnten plötzlich als Wiederherstellungsmaßnahmen betrachtet werden, was Unklarheiten schaffe.

Anpassung an Klimawandel notwendig

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die starren Definitionen der Lebensraumtypen in der Verordnung. Diese basieren auf Klassifikationen aus den neunziger Jahren und lassen keine Anpassung an den Klimawandel zu. Sterbende Buchenwälder aufgrund von Dürre dürfen beispielsweise nicht mit klimaresilienten Baumarten wieder aufgeforstet werden, was eine Flexibilisierung dringend erforderlich macht.

Zusätzliche rechtliche Unsicherheiten

Zusätzlich schafft die geplante Fusion der WVO mit dem Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG) neue Unsicherheiten für Land- und Forstwirte. Die Einführung einer weiteren Schutzkategorie könnte zusätzliche ordnungsrechtliche Beschränkungen mit sich bringen, so Asemissen.

Kritik von landwirtschaftlichen Verbänden

DBV-Präsident Joachim Rukwied lehnt es ab, dem Naturschutz ein überragendes öffentliches Interesse über die Landwirtschaft zu stellen. Er fordert zusammen mit anderen Verbandsvertretern eine Überarbeitung sowohl des NWP als auch des NatInfG.

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) sieht hingegen keinen Grund zur Panik und verweist auf Spielräume innerhalb der Verordnung zur Anpassung an den Klimawandel sowie auf freiwillige Anreize und Förderprogramme.