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EU-Einwände: Verbände fordern Verschiebung der Tierhaltungskennzeichnung

Die Debatte um die Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) nimmt an Intensität zu, nachdem die EU-Kommission Bedenken geäußert hat. Eine Allianz aus bedeutenden Verbänden der Agrar- und Lebensmittelindustrie fordert eine Verschiebung der Umsetzung, die ursprünglich für den 1. Januar 2027 geplant war. In einer gemeinsamen Stellungnahme wird betont, dass die Bundesregierung mehr Zeit für eine Anpassung an europäische Richtlinien und praktische Anforderungen benötige.

Verbände fordern Anerkennung ausländischer Standards

Zu den Unterzeichnern dieser Forderung gehören prominente Organisationen wie der Bundesverband Deutscher Wurst- & Schinkenproduzenten (BVWS), der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) und der Deutsche Bauernverband (DBV). Diese Gruppen betonen, dass das Gesetz auch ausländische Produkte berücksichtigen müsse, um Wettbewerbsnachteile für die heimische Landwirtschaft zu verhindern. Ein Gesetz, das keine internationalen Produkte einbeziehe, sei laut ihrem Konsens unzureichend.

Die Verbände sprechen sich entschieden gegen zusätzliche Registrierungspflichten für internationale Erzeuger aus. Stattdessen sollten existierende Kennzeichnungssysteme und Zertifikate anderer EU-Länder anerkannt werden, vorausgesetzt sie halten die deutschen Standards ein. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass keine zusätzlichen Belastungen auf die Produzenten zukommen.

Flexibilität durch freiwillige Zusatzkennzeichnung

Ein wichtiger Diskussionspunkt ist die Möglichkeit des sogenannten Downgradings. Diese Praxis ermöglicht es Herstellern, ihre Produkte in niedrigeren Kategorien zu kennzeichnen. Die EU-Kommission kritisierte jedoch, dass internationale Hersteller dadurch benachteiligt werden könnten, da ihre tierwohlbezogenen Leistungen nicht ausreichend sichtbar gemacht werden können. Die Verbände schlagen vor, freiwillige Zusatzkennzeichnungen einzuführen, um diese Leistungen transparenter darzustellen.

Die Allianz der Verbände hebt hervor, dass eine solche Zusatzkennzeichnung es ermöglichen würde, zusätzliche Tierwohlmaßnahmen abzubilden, die nicht durch das THKG kategorisiert sind. Dies könnte eine Brücke schlagen zwischen den Anforderungen des Gesetzes und den realen Bedingungen in der Produktion.

Zukunftsperspektiven und Herausforderungen

Während die Bundesregierung aufgefordert wird, eine sorgfältige Überarbeitung des THKG vorzunehmen, bleiben viele Fragen offen bezüglich der finalen Gestaltung des Gesetzes. Die Diskussion verdeutlicht die Spannungen zwischen nationalen Regelungen und europäischen Standards sowie die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes zur Förderung von Transparenz und Fairness im Wettbewerb.

Mit Blick auf den geplanten Starttermin im Jahr 2027 bleibt abzuwarten, wie schnell und effizient eine Einigung erzielt werden kann. Bis dahin bleibt die Herausforderung bestehen, ein praxistaugliches System zu etablieren, das sowohl den nationalen als auch europäischen Anforderungen gerecht wird.