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Edeka kündigt fristlos Tierwohl-Verträge: ISN erhebt Vorwürfe

Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen (NST) hat kürzlich die Verträge mit mehreren Schweinezüchtern und -mästern fristlos gekündigt, die Teil des langfristigen Bauernschätze-Programms waren. Die Entscheidung fiel aufgrund unzureichender Verkaufszahlen von Schweinefleisch aus Haltungsform 3, was zu einer heftigen Reaktion der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschland (ISN) führte.

Vertragskündigungen und ihre Gründe

Obwohl Edeka NST ursprünglich seit 2024 neun Ferkelerzeugern und 18 Mäster kostendeckende Preise garantiert hatte, änderte das Unternehmen im Juni seine Strategie. Den Produzenten wurde nahegelegt, von den bisherigen Kostpreisverträgen auf ein Modell mit Preisaufschlägen umzusteigen. Die enttäuschenden Umsätze des Tierwohl-Programms führten nun zur fristlosen Kündigung dieser Verträge.

Einige Landwirte hielten an den bestehenden Vereinbarungen fest, da diese noch mehrere Jahre gültig waren und sie erhebliche Investitionen in tierfreundlichere Stallungen getätigt hatten. Dennoch sieht sich Edeka NST gezwungen, aufgrund der „Marktlage und Wettbewerbssituation“ sowie der „wirtschaftlichen Unzumutbarkeit des Kostpreises“ die Verträge vorzeitig zu beenden.

Kritik von der ISN

Die ISN äußerte scharfe Kritik an Edekas Vorgehen. Geschäftsführer Dr. Torsten Staack warf dem Lebensmitteleinzelhändler vor, seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen, um die Landwirte im Stich zu lassen. Laut Staack habe Edeka zuerst ein Mehrwert-Programm initiiert und die Bauern mit attraktiven Konditionen gelockt, nur um sie jetzt im Regen stehen zu lassen.

Besonders empörend empfindet Staack die Begründung der Kündigungen: Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit eines selbst entwickelten Modells sei absurd. Er betonte, dass solche Aktionen das Vertrauen in Vertragsverhältnisse untergraben und für die gesamte Branche ein schlechtes Signal aussenden.

Rechtliche Schritte und Branchenfolgen

Die ISN plant rechtliche Schritte gegen die Kündigungen und sieht diese als unberechtigt an. Sie kündigte an, betroffene Mitglieder bei einer möglichen Klage zu unterstützen. Zudem wird erwartet, dass kommende Verordnungen zur Marktorganisation auch solche Praktiken untersuchen werden. Die ISN macht deutlich, dass diese Handelspraktiken nicht akzeptabel sind.

Zukünftig bleibt abzuwarten, wie sich die Beziehungen zwischen Handelshäusern und Landwirten entwickeln werden und welche Auswirkungen dies auf Tierwohl-Initiativen haben könnte.