In der Debatte um das Düngerecht in Deutschland stehen Bund und Länder vor wichtigen Entscheidungen. Der Bundesrat drängt darauf, dass die Bundesregierung schnellstmöglich eine neue Verordnung zur Ausweisung von Roten Gebieten erlässt. Diese Forderung folgt auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das die bestehende Rechtslage infrage stellte. Die Länder benötigen eine klare Ermächtigungsgrundlage, um rechtssichere Gebietsausweisungen vornehmen zu können.
Stoffstrombilanzierung bleibt umstritten
Ein weiterer Diskussionspunkt ist die mögliche Wiedereinführung der Stoffstrombilanzierung. Der Bundesrat spricht sich gegen eine Regelung im Regierungsentwurf aus, die den Umgang mit Nährstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb durch gute fachliche Praxis regeln wollte. Diese könnte laut einigen Ländern dazu führen, dass die erst kürzlich abgeschaffte Stoffstrombilanz wieder eingeführt wird.
Änderungen im Gesetzentwurf betreffen auch Ausnahmen für Betriebe in Roten Gebieten, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften. Eine Einschränkung im Entwurf, dass solche Ausnahmen nur unter Berücksichtigung unionsrechtlicher Vorgaben möglich sind, wird von vielen Ländern als unnötig angesehen.
Bauernverband fordert mehr Verursachergerechtigkeit
Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigt sich kritisch gegenüber den Vorschlägen des Bundesrates für kurzfristige Änderungen der Düngeverordnung. Der Verband betont die Notwendigkeit einer Entbürokratisierung und fordert eine stärkere Verursachergerechtigkeit. Nach Meinung des DBV sollten wasserschonend wirtschaftende Betriebe von zusätzlichen Auflagen ausgenommen werden.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hatte Anfang 2026 betont, dass eine umfassende Lösung angestrebt werde. Diese sollte nicht nur Rote Gebiete berücksichtigen, sondern gezielt „Rote Betriebe“ identifizieren, die besondere Auflagen erfüllen müssen.
Uneinheitliche Handhabung in den Bundesländern
Bisher gibt es jedoch nur einen Referentenentwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium zur Neuordnung der mit Nitrat belasteten Gebiete. Einige Länder wie Bayern und Nordrhein-Westfalen haben ihre Roten Gebiete bereits aufgehoben, was zu einer uneinheitlichen Situation führt. In anderen Ländern bleiben Sanktionen und Kontrollen ausgesetzt.
Trotz unterschiedlicher Ansätze gelten weiterhin die bundesweiten Vorgaben der Düngeverordnung. Die Unsicherheit bleibt jedoch bestehen: Bis Februar 2027 müssen Bund und Länder gemeinsam eine neue rechtssichere Regelung finden oder zumindest eine Übergangslösung aufstellen.
