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Niedersachsen verschärft 2027 die Investitionshürden für Schweinehalter

Niedersachsen hat neue Vorgaben für Investitionen in tierhaltende Betriebe veröffentlicht, die über die nationalen Standards hinausgehen. Diese Maßnahmen betreffen vor allem Schweinehalter, die 2027 erhöhte Anforderungen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) erfüllen müssen. Der Bauernverband in Niedersachsen sieht darin einen signifikanten Wettbewerbsnachteil.

Steigende Hürden für Schweinehalter

Mit dem Ende des Bundesprogramms zur Umgestaltung der Tierhaltung wird die Förderung von Investitionen in der Schweinehaltung wieder durch das AFP geregelt. Zukünftig müssen Sauen- und Mastschweineställe über Außenklima verfügen, um eine Grundförderung zu erhalten. Für eine umfassendere Förderung ist zudem ein Auslauf erforderlich. Ausgenommen von diesen Bedingungen bleibt lediglich der Abferkelbereich.

Laut Dr. Holger Hennies vom Landvolk Niedersachsen führt diese „Goldrandlösung“ zu erheblichen Schwierigkeiten bei Investitionen und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Tierhalter weiter.

Druck auf landwirtschaftliche Betriebe

Die derzeitige Förderung richtet sich hauptsächlich an höhere Haltungsformstufen, deren Nachfrage angesichts der Inflation gesunken ist. Besonders konventionelle Sauenhalter stehen unter immensem gesetzlichen Druck, ihre Ställe umzubauen, was sie von Förderprogrammen ausschließen könnte. Dr. Hennies betont, dass dies das Ziel einer umfassenden 5D-Erzeugung in Deutschland gefährdet, da immer mehr Ferkel aus dem Ausland importiert werden müssten.

Schwierigkeiten bei der Genehmigung von Außenklimaställen

Ein weiteres Problem stellt die Genehmigung von Außenklimaställen dar, die in einigen Landkreisen aufgrund von Immissionsschutzvorschriften nicht möglich ist. Damit können viele Betriebe die Fördervoraussetzungen gar nicht erst erfüllen. Die neuen Anforderungen weichen erheblich vom GAK-Rahmenplan ab, der bundesweit als Basis für Agrarinvestitionsförderungen dient und keine verpflichtenden Außenklimaställe fordert.

Niederschlagsquote verschärft Situation

Niedersachsen interpretiert auch allgemeine Vorschriften strenger als andere Bundesländer. Während andernorts Abnahmeverträge für Wirtschaftsdünger anerkannt werden, um die Grenze von zwei Großvieheinheiten je Hektar (2 GVE/ha) einzuhalten, verzichtet Niedersachsen auf diese Möglichkeit und führt stattdessen eine kollektive Begrenzung auf Gemeindeebene ein.

Betriebe unterhalb dieser Grenze dürfen ihren Viehbestand nicht erhöhen, wenn ihre Gemeinde mehr als 2 GVE/ha aufweist. Laut Hennies erschweren solche Regelungen Investitionen und könnten dazu führen, dass niedersächsische Betriebe im Vergleich zu anderen Bundesländern ins Hintertreffen geraten.