Nach wochenlangen Diskussionen über die neuen Lieferverträge für Schlachtschweine haben sich Tönnies und die landwirtschaftlichen Verbände auf eine Änderung geeinigt. Die VEZG-Notierung soll wieder als Grundlage für die Preisabrechnung in den Verträgen verankert werden. Darauf verständigte sich das Fleischunternehmen mit dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN).
Damit kommt Tönnies einer zentralen Forderung der Erzeugerseite nach. Sobald die vereinbarten Änderungen in den Verträgen umgesetzt sind, wollen die drei Organisationen ihre bisherige Empfehlung zurücknehmen, die neuen Tönnies-Verträge vorerst nicht zu unterschreiben.
Streit um eigene Preisnotierung von Tönnies
Auslöser des Konflikts war die Entscheidung des Schlachtunternehmens, bestehende Lieferverträge mit Schweinemästern zu kündigen und durch neue Vereinbarungen zu ersetzen. Darin sollte der unternehmenseigene Tönnies-Schweinepreis an die Stelle der bisherigen VEZG-Notierung treten.
Die Verbände kritisierten insbesondere, dass die unabhängige Preisempfehlung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) nicht mehr als verbindliche Berechnungsgrundlage vorgesehen war. Sie befürchteten dadurch eine Schwächung der Position der Schweinehalter bei der Preisfindung.
DBV, WLV und ISN hatten die Vertragsentwürfe daraufhin gemeinsam geprüft und im September an mehreren Stellen Änderungsbedarf festgestellt. Bis zur Klärung sollten Landwirte nach ihrer Empfehlung keine neuen Vereinbarungen unterzeichnen.
Mit der jetzt erzielten Verständigung ist zumindest der Streit um die VEZG-Preisbasis beigelegt. Welche weiteren Vertragsbedingungen Tönnies anpassen wird, geht aus den bislang vorliegenden Informationen nicht hervor.
Lieferverträge anderer Schlachtunternehmen bleiben auf dem Prüfstand
Die Einigung mit Tönnies beendet allerdings nicht die grundsätzliche Diskussion über Lieferbedingungen in der Schweinevermarktung. Nach Einschätzung der Bauernverbände und der ISN weisen auch Verträge anderer Schlachtunternehmen und Schweineabnehmer Regelungen auf, die überarbeitet werden sollten.
Dabei geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen Schweinehalter ihre Tiere künftig vermarkten und wie die Preisbildung vertraglich geregelt wird. Die VEZG-Notierung spielt dabei eine wichtige Rolle: Sie dient als unabhängiger Referenzpreis für Schlachtschweine und ermöglicht es, vertragliche Zu- und Abschläge auf einer gemeinsamen Grundlage zu berechnen.
Die landwirtschaftlichen Organisationen wollen deshalb weiter an branchenweit anwendbaren Grundsätzen für Lieferverträge arbeiten. Die Rückkehr zur VEZG-Notierung bei Tönnies bewerten sie als Erfolg, sehen darin aber noch keine ausreichende Lösung für die gesamte Schlachtbranche.
Artikel 168 der EU-Agrarmarktordnung beeinflusst Vertragsdebatte
Zusätzliche Bedeutung erhält die Diskussion durch die nationale Umsetzung von Artikel 168 der EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation (GMO). Die Vorschrift betrifft vertragliche Vereinbarungen zwischen landwirtschaftlichen Erzeugern und ihren Abnehmern und sieht unter anderem Regelungen zur Preisbestimmung vor.
Damit stellt sich für die Schweinebranche die Frage, wie künftige Lieferverträge ausgestaltet werden und welche Preisbildungsmodelle dabei zum Einsatz kommen sollen. Entsprechende Gespräche laufen bereits auf verschiedenen Ebenen.
Für die Schweinehalter ist die vereinbarte Rückkehr zur VEZG-Preisbasis zunächst eine konkrete Änderung. Ob die Verbände ihre Warnung vor einer Unterzeichnung tatsächlich zurückziehen, hängt nun davon ab, dass Tönnies die zugesagten Anpassungen in den Vertragsunterlagen umsetzt.
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