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Bundesministerium legt 4-Punkte-Plan zur Einführung des Artikels 148 GMO vor

Mit der Veröffentlichung des 4-Punkte-Plans des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist die Diskussion um die Einführung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) neu entbrannt. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bekräftigte im März seine Pläne und kündigte an, einen Vertragsentwurf vorlegen zu wollen.

Der Artikel 148 GMO ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten, und Milchlieferanten zu verpflichten, vor der Lieferung der Milch verbindliche Absprachen über und Mengen zu treffen. Ziel der nationalen Einführung dieses Artikels ist es, mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit für Landwirte in Bezug auf Liefermengen und Preise zu schaffen. Über die Wirksamkeit dieses Vorhabens herrscht jedoch Uneinigkeit.

Befürworter und Gegner der Einführung

Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) unterstützen die Einführung des Artikels 148 GMO. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Marktstellung von Milcherzeugern. BDM und AbL kritisieren, dass Milcherzeuger erst nach der Lieferung erfahren, welchen Preis sie für ihre Milch erhalten. Sie bezeichnen die bisherige Liefersituation als absurd und fordern mehr Transparenz und Sicherheit für die Landwirte.

Auf der anderen Seite lehnen der (), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der -Verband (MIV) die Einführung des Artikels 148 GMO strikt ab. Sie argumentieren, dass die Maßnahme der Branche und insbesondere kleineren Betrieben schaden würde. Zudem sehen sie einen Eingriff in die Satzungsautonomie der genossenschaftlich organisierten Molkereien kritisch.

Kein Automatismus für höhere Milchpreise

Unabhängig von ihrer Haltung zur Einführung des Artikels 148 GMO sind sich die Verbände einig, dass die Maßnahme nicht automatisch zu höheren Milchpreisen führen wird. Beispiele aus anderen Ländern wie Frankreich, Spanien und Italien zeigen, dass ähnliche Regelungen oft mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sind und nicht die gewünschten Ergebnisse liefern. Das sogenannte Egalim-Gesetz in Frankreich wird von Experten als „Bürokratiemonster“ bezeichnet. Auch in Spanien und Italien führte die Verpflichtung der Molkereien, mindestens die Herstellungskosten zu zahlen, bislang nicht zu den erhofften Verbesserungen.

Verpflichtung auch für Genossenschaftsmolkereien

Das BMEL plant, auch Genossenschaftsmolkereien, die rund 70 % der Milchmenge in Deutschland erfassen und verarbeiten, in die Pflicht zu nehmen. Ausnahmen sollen möglich sein, wenn die Genossenschaften in ihren Satzungen oder Lieferordnungen Bestimmungen enthalten, die eine ähnliche Wirkung wie verpflichtende Verträge haben. Dazu könnten beispielsweise Festpreismodelle gehören.

Fazit

Die Diskussion um die Einführung des Artikels 148 GMO zeigt die Spannungen und unterschiedlichen Interessen innerhalb der Milchbranche. Während einige Verbände auf mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit für die Landwirte hoffen, sehen andere in der Maßnahme einen übermäßigen bürokratischen Aufwand und eine Bedrohung für kleinere Betriebe. Ob die Pläne des BMEL letztendlich umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie haben werden, bleibt abzuwarten.