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Frankreich lockert Neonicotinoid-Verbot

Frankreich hat jüngst mit einer gesetzlichen Anpassung Ausnahmen für zwei umstrittene Wirkstoffe im Bereich des Pflanzenschutzes zugelassen, was sowohl politische Spannungen als auch Proteste von Umweltschützern nach sich zieht. Acetamiprid und Flupyradifuron, zwei seit 2016 national verbotene Substanzen, dürfen unter bestimmten Bedingungen wieder verwendet werden, was insbesondere dem Zuckerrüben- und Haselnussanbau zugutekommen soll.

Neonicotinoid-Ausnahmen in der Kritik

Das französische Parlament hat das sogenannte „Notfallgesetz für die Landwirtschaft“ verabschiedet, welches die nationale Behörde für Gesundheitsschutz ermächtigt, beschränkte Genehmigungen für diese Wirkstoffe zu erteilen. Trotz ihrer EU-weiten Zulassung sind sie in Frankreich aus Gründen des Umweltschutzes bislang verboten gewesen. Die Entscheidung stieß auf erheblichen Widerstand sowohl innerhalb der Regierung als auch bei Umweltorganisationen.

Laut einer Berichterstattung von Agra Europe führte dieser Schritt zu einer Regierungskrise. Umweltministerin Monique Barbut trat kurzzeitig zurück und kritisierte die Maßnahme als einen Rückschritt im Umweltschutz. Präsident Macron lehnte jedoch ihren Rücktritt ab und äußerte seine Unterstützung für Barbut, die daraufhin ihren Posten trotz ihrer Bedenken über die Klimapolitik behalten will.

Wirkstoffe unter strengen Auflagen

Die Ausnahmeregelungen betreffen Acetamiprid im Haselnussanbau sowie Flupyradifuron, das in Apfel- und Kirschplantagen sowie zur Saatgutbehandlung von Zuckerrüben eingesetzt werden kann. Diese Genehmigungen sind auf ein Jahr beschränkt und können maximal zweimal erneuert werden. In Deutschland ist Acetamiprid hingegen weiterhin in bestimmten Kulturen wie Obst- und Gemüseanbau erlaubt.

Die Einführung dieser Ausnahmen könnte jedoch rechtlich angefochten werden. Sowohl oppositionelle Politiker als auch Umweltgruppen planen, das Gesetz durch den Verfassungsrat prüfen zu lassen. Ein ähnlicher Versuch wurde bereits zuvor von den Richtern blockiert.

Anpassungen im Wassermanagement

Neben den Pflanzenschutzregelungen enthält das neue Gesetz auch umfassende Reformen im Bereich der Wasserwirtschaft. Ziel ist es, die Kapazität von Wasserspeichern bis 2035 zu verdoppeln, um die Bewässerung effizienter zu gestalten. Zudem sollen Landwirte künftig mehr Sitze in lokalen Wasserkommissionen erhalten, während die Zuständigkeit für Wasserbehörden auf mehrere Ministerien verteilt wird.