Die EU-Agrarminister haben sich auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zur Agrarförderung ab 2028 verständigt. Die Mitgliedstaaten sollen künftig mehr Spielraum bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erhalten. Die Höhe der Direktzahlungen und ihre Begrenzung bleiben allerdings offen. Darüber wird im Zuge der Verhandlungen zum nächsten EU-Haushalt entschieden.
Der Rat der Europäischen Union hat am 26. Oktober 2026 eine teilweise Verhandlungsposition zur GAP-Reform für die Jahre 2028 bis 2034 beschlossen. Damit liegt eine gemeinsame Grundlage der Mitgliedstaaten für die anstehenden Gespräche mit dem Europäischen Parlament vor.
Die Agrarminister unterstützen grundsätzlich den Reformansatz der EU-Kommission. Sie wollen jedoch sicherstellen, dass nationale und regionale Besonderheiten bei der Verteilung und Ausgestaltung der Agrarförderung stärker berücksichtigt werden können.
GAP-Reform: Mitgliedstaaten erhalten mehr Gestaltungsspielraum
Kern der Ratsposition ist eine flexiblere Umsetzung der europäischen Agrarförderung. Die Mitgliedstaaten sollen mehr Möglichkeiten erhalten, Fördermaßnahmen an ihre jeweiligen landwirtschaftlichen Strukturen anzupassen.
Dafür sieht der Rat eine Kombination aus verbindlichen EU-Anforderungen und freiwilligen Maßnahmen vor. Gemeinsame europäische Ziele sollen weiterhin gelten, während die konkrete Umsetzung stärker auf nationaler Ebene gestaltet werden kann.
Auch bei Umwelt- und Klimamaßnahmen streben die Agrarminister mehr Flexibilität an. Unterschiedliche Produktionsbedingungen und Bewirtschaftungssysteme sollen stärker berücksichtigt werden, ohne die gemeinsamen Umweltziele aufzugeben.
Rund 300 Milliarden Euro für Einkommensstützung vorgesehen
Die Finanzierung der künftigen GAP ist noch nicht abschließend geklärt. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, mindestens 300 Milliarden Euro für Einkommensstützung und Krisenmaßnahmen im Zeitraum 2028 bis 2034 vorzusehen.
Davon entfallen nach dem Kommissionsvorschlag mindestens 293,7 Milliarden Euro auf die Einkommensstützung landwirtschaftlicher Betriebe. Weitere 6,3 Milliarden Euro sind für ein neues gemeinsames Sicherheitsnetz vorgesehen, das bei Marktstörungen und Krisen eingesetzt werden soll.
Zusätzliche Fördermittel sollen über die geplanten nationalen und regionalen Partnerschaftspläne bereitgestellt werden. Damit könnten unter anderem Investitionen, Innovationen und Entwicklungsprojekte im ländlichen Raum finanziert werden.
Die endgültige Mittelausstattung hängt jedoch vom Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für die Jahre 2028 bis 2034 ab. Eine verbindliche Entscheidung über die Höhe der Agrarmittel liegt noch nicht vor.
Direktzahlungen: Degression und Kappung weiter umstritten
Für die Einkommensstützung schlägt die EU-Kommission ein neues System vor. Die sogenannte degressive flächenbezogene Einkommensstützung (DABIS) soll mehrere bisherige Förderinstrumente ersetzen.
Die Zahlungen sollen weiterhin an förderfähige Flächen gekoppelt sein. Gleichzeitig sieht der Kommissionsvorschlag vor, die Unterstützung bei größeren Betrieben schrittweise zu verringern.
Auch eine Obergrenze für die jährlichen Zahlungen ist vorgesehen. Die Kommission hat hierfür eine Kappung bei 100.000 Euro je Betrieb und Jahr vorgeschlagen.
Eine Einigung über die endgültige Ausgestaltung wurde im Agrarministerrat jedoch nicht erzielt. Fragen zur Degression, Kappung sowie zu Mindest- und Höchstbeträgen sind ausdrücklich von der aktuellen Verhandlungsposition ausgenommen.
Diese Punkte sollen im Rahmen der übergeordneten Haushaltsverhandlungen geklärt werden. Für landwirtschaftliche Betriebe bleibt damit offen, wie sich die geplante Reform konkret auf die Höhe ihrer künftigen Direktzahlungen auswirken wird.
Junglandwirte sollen höhere Flächenprämien erhalten
Ein weiterer Schwerpunkt der GAP-Reform ist die Förderung des Generationswechsels in der Landwirtschaft.
Nach der Position des Rates sollen die Mitgliedstaaten Junglandwirten künftig eine höhere flächenbezogene Einkommensstützung gewähren. Zusätzlich sind Hilfen für die Betriebsgründung und den Einstieg in die Landwirtschaft vorgesehen.
Ergänzend sollen junge Betriebsleiter besseren Zugang zu Beratung, Weiterbildung und Fachwissen erhalten.
Die Mitgliedstaaten sollen außerdem eigene Strategien für den Generationswechsel entwickeln und ein Maßnahmenpaket für Junglandwirte bereitstellen. Damit sollen insbesondere wirtschaftliche und strukturelle Hindernisse beim Einstieg in die Landwirtschaft verringert werden.
Auch kleinere landwirtschaftliche Betriebe sollen von vereinfachten Fördermöglichkeiten profitieren. Der Kommissionsvorschlag sieht unter anderem eine optionale jährliche Pauschalförderung von bis zu 3.000 Euro vor.
Neue Partnerschaftspläne ersetzen bisherige Förderstruktur
Mit der GAP ab 2028 soll sich auch die Verwaltung der EU-Fördermittel grundlegend verändern.
Die Kommission schlägt vor, die bisherige Zwei-Säulen-Struktur der GAP in eine gemeinsame Finanzierungsarchitektur zu überführen. Die bislang getrennten Förderbereiche sollen stärker miteinander verzahnt werden.
Zentrales Instrument werden die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne sein. Jeder Mitgliedstaat soll einen umfassenden Plan erstellen, der neben der Landwirtschaft auch weitere Politikbereiche berücksichtigt.
Dabei sollen die bisherigen landwirtschaftlichen Förderinstrumente grundsätzlich erhalten bleiben, künftig aber innerhalb einer gemeinsamen Struktur finanziert werden.
Der Rat hat bereits im Juni 2026 eine teilweise Verhandlungsposition zu diesen Partnerschaftsplänen beschlossen. Auch hier fordert er größere nationale Spielräume und vereinfachte Verwaltungsverfahren.
GAP ab 2028: Entscheidung über Agrargelder steht noch aus
Mit der Einigung der Agrarminister ist die Reform noch nicht beschlossen. Zunächst muss das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition festlegen. Nach den bisherigen Planungen soll dies im Januar 2027 geschehen.
Anschließend können die Verhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und EU-Kommission über die endgültige Ausgestaltung der GAP-Verordnung beginnen.
Parallel dazu müssen die Mitgliedstaaten über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 verhandeln. Dabei geht es um die Ausgabenobergrenzen des gesamten EU-Haushalts und die finanzielle Ausstattung der einzelnen Politikbereiche.
Die Haushaltsverhandlungen gelten als entscheidend für die künftige Agrarförderung. Erst mit der Einigung über den MFR wird feststehen, welche Mittel tatsächlich für Direktzahlungen, Krisenmaßnahmen und weitere landwirtschaftliche Förderprogramme zur Verfügung stehen.
Die EU strebt an, die erforderlichen Rechtsvorschriften im Laufe des Jahres 2027 abzuschließen. Anschließend müssen die nationalen Förderpläne ausgearbeitet, von der Kommission geprüft und genehmigt werden.
Die neue Förderperiode soll am 1. Januar 2028 beginnen.
Quellen
- Rat der Europäischen Union – Verhandlungsposition zur GAP ab 2028 vom 26. Oktober 2026
- EU-Kommission – Die GAP ab 2028 im nächsten EU-Haushalt
