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Ab 2028: Deutsche Landwirte verlieren 12 Prozent Direktzahlungen

Ab 2028 stehen deutschen Landwirten bedeutende Veränderungen in der EU-Agrarförderung bevor. Neue Berechnungen des Thünen-Instituts deuten darauf hin, dass die Direktzahlungen um nahezu 12 Prozent gesenkt werden könnten. Diese Kürzungen sind das Ergebnis eines komplexen Zielkonflikts innerhalb der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die durch strikte Klima- und Umweltvorgaben, ein begrenztes EU-Budget und finanzielle Engpässe auf nationaler Ebene geprägt ist.

Spannungsfeld durch neue GAP-Reform

Die im Juli 2025 vorgestellten Vorschläge der Europäischen Kommission zur Reform der GAP und des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) schaffen ein neues System. Erstmals werden Agrarhaushalte mit anderen EU-Fördermitteln in einem „Nationalen und regionalen Partnerschaftsplan“ (NRPP) gebündelt. Trotz einer festgelegten Mindestzuweisung von 33,1 Milliarden Euro an einkommenswirksamen Mitteln für Deutschland zeigt die Analyse des Thünen-Instituts, dass diese Bündelung rechtliche und finanzielle Spannungen erzeugt, die sich gegenseitig behindern.

Laut den Wissenschaftlern Niklas Mariotte, Dr. Norbert Röder und Prof. Peter Weingarten erfordert das aktuelle System einen Balanceakt zwischen verschiedenen finanziellen Zwängen und politischen Zielen.

Umwelt- und Klimaziele fordern Tribut

Der Druck auf den deutschen Haushalt wächst, da Brüssel fordert, dass 43 Prozent der Gesamtausgaben des NRPP auf Umwelt- und Klimaziele ausgerichtet sein müssen. In der Vergangenheit betrug dieser Anteil bei anderen EU-Fonds im Durchschnitt lediglich 29 Prozent. Um diese Lücke zu schließen, müsste mehr als die Hälfte aller EU-Agrarmittel in grüne Maßnahmen investiert werden.

Die Bundesregierung steht vor der Herausforderung, entweder zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen oder drastische Kürzungen bei den Einkommenshilfen in Kauf zu nehmen.

Erhöhte nationale Kofinanzierung als Stolperstein

Zukünftig werden von Brüssel auch höhere nationale Eigenanteile für Umweltmaßnahmen verlangt. Der Kofinanzierungssatz für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen steigt auf pauschal 30 Prozent. Strukturmaßnahmen der Zweiten Säule sollen sogar mit einem nationalen Anteil von rund 53 Prozent kofinanziert werden.

Diese neuen Anforderungen könnten dazu führen, dass Programme wie LEADER für den ländlichen Raum Budgetkürzungen von bis zu 40 Prozent erfahren, sollten keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden.

Betriebe vor finanziellen Einbußen

Betriebe mit großen Flächen müssen mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Um das 43-Prozent-Umweltziel zu erreichen, müssten Mittel aus der Einkommensgrundstützung umverteilt werden. Dies würde eine Reduzierung der kombinierten flächenbasierten Direktzahlung von etwa 182 Euro auf 160,54 Euro je Hektar bedeuten – ein Nettoverlust von knapp 12 Prozent pro Hektar.

Ackerbaubetriebe könnten jährlich mehrere tausend Euro verlieren. Beispielsweise wäre ein Betrieb mit 250 Hektar Fläche über sieben Jahre hinweg um 37.818 Euro ärmer.

Zwickmühle für die Politik

Trotz dieser Herausforderungen bleibt die Politik gefordert: Sollten die erforderlichen nationalen Aufstockungen nicht erfolgen, droht das System zu kippen. Der nationale Finanzbedarf wird auf insgesamt 6,9 Milliarden Euro geschätzt – deutlich mehr als die aktuell vorgesehenen 5,6 Milliarden Euro.

Letztlich stehen Entscheidungsträger vor der Wahl zwischen noch stärkeren Kürzungen bei den Basisprämien oder dem Risiko eines Verstoßes gegen EU-Regularien.