Agroforstsysteme, eine innovative Methode zur Integration von Bäumen und Sträuchern in landwirtschaftliche Flächen, erhalten bundesweit Unterstützung durch die GAP-Prämie. Landwirte können über die Ökoregelung 3 jährlich 600 Euro pro Hektar für die Einrichtung solcher Streifen erhalten, vorausgesetzt, sie erfüllen die erforderlichen Kriterien. Diese Prämienregelung sorgt dafür, dass die bepflanzten Flächen weiterhin als Ackerland klassifiziert bleiben.
Fördermöglichkeiten in Bayern
Die initialen Kosten für die Anlage von Agroforststreifen sind aufgrund des Bedarfs an Pflanzen hoch. In Bayern haben Landwirte noch bis zum 30. September die Möglichkeit, Fördermittel im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) zu beantragen. Dieses Programm unterstützt sowohl den Ackerbau als auch die Tierhaltung mit Agroforstsystemen.
Laut dem Bayerischen Staatsministerium werden bis zu 65 Prozent der Nettokosten übernommen, mit einem gesamten Fördertopf von 500.000 Euro. Förderfähig sind unter anderem Ausgaben für den Kauf der Gehölze und Wuchshüllen sowie Kosten für die Vermessung und Vorbereitung der Flächen und das Pflanzen der Gehölze.
Einschränkungen und Obergrenzen
Nicht gefördert werden hingegen Maßnahmen zur Pflege bestehender Bestände, Investitionen in Bewässerungssysteme oder Eigenleistungen und Gebühren für Genehmigungen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art der Bepflanzung: Bis zu 1.566 Euro pro Hektar bei Kurzumtriebgehölzen, 4.138 Euro pro Hektar bei Sträuchern und 5.271 Euro pro Hektar bei Baumarten für Nahrungs- oder Wertholzproduktion einschließlich Unterpflanzung mit Sträuchern.
Die maximale Fördersumme pro Betrieb ist auf 50.000 Euro beschränkt, wobei diese Obergrenze nur einmal innerhalb eines Fünfjahreszeitraums ausgeschöpft werden kann.
Antragsverfahren und weitere Informationen
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Basis eingereichter Rechnungsbelege mit entsprechenden Zahlungsnachweisen. Für Belege, die ausschließlich elektronisch übermittelt oder gespeichert werden, gelten gesonderte Regelungen.
Anträge auf Förderung sind bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten finden Interessierte auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser.
