Der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat einen ersten Konsens über die Definition des „aktiven Landwirts“ in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Zeit nach 2027 erzielt. Dieser Schritt ist entscheidend für die zukünftige Verteilung von EU-Agrarfördermitteln.
Fortschritt im Gesetzgebungsverfahren
Das Europaparlament arbeitet intensiv an der Überarbeitung der GAP-Verordnung. Der Kompromissvorschlag umfasst insgesamt 26 Änderungsanträge, die von verschiedenen politischen Fraktionen eingebracht wurden. Zusätzlich haben auch die Fachausschüsse für Umwelt- und Regionalpolitik Empfehlungen abgegeben, um eine einheitliche Verhandlungsposition zu erreichen.
Laut Informationen, die AGRA Europe aus vertraulichen Sitzungen erhalten hat, soll der Begriff „aktiver Landwirt“ so definiert werden, dass er primär diejenigen Landwirte einschließt, die aktiv zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit beitragen.
Verpflichtende Negativliste
Ein zentrales Element des Kompromisses ist die Einführung einer verpflichtenden Negativliste für alle EU-Mitgliedstaaten. Diese Liste soll sicherstellen, dass nur solche Beihilfeempfänger Fördermittel erhalten, die bestimmte Kriterien erfüllen und tatsächlich landwirtschaftlich tätig sind.
In Deutschland wurde dieses Thema bereits in der aktuellen GAP diskutiert. Bisher gibt es jedoch keine bindende Verpflichtung zur Erstellung solcher Listen. Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist derzeit das einzige Kriterium, das in den deutschen GAP-Gesetzen festgelegt wurde.
Klare Kriterien für Beihilfen
Die vorgeschlagene Negativliste soll klare und nicht diskriminierende Maßstäbe setzen. Dies dient dem Ziel, dass Fördermittel hauptsächlich an diejenigen gehen, die eine tatsächliche landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Die Abgeordneten betonen, dass es wichtig sei, objektive Kriterien festzulegen.
Der Entwurf nennt spezifische Beispiele für Ausschlusskriterien: Dazu gehören natürliche oder juristische Personen ohne finanzielle oder organisatorische Verantwortung für einen landwirtschaftlichen Betrieb sowie solche außerhalb des Geltungsbereichs der EU-Verträge. Auch Unternehmen mit einem nicht überwiegend landwirtschaftlichen Hauptgeschäftszweck wie Flughäfen oder Eisenbahndienste sollen ausgeschlossen werden.
Zukünftige Herausforderungen
Die vorgeschlagenen Änderungen könnten weitreichende Folgen für viele Landwirte in Europa haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Vorschläge in der Praxis umsetzen lassen und welche Auswirkungen sie auf die Förderlandschaft haben werden.
Die Spannungen zwischen den unterschiedlichen Interessenvertretern zeigen bereits jetzt das konfliktträchtige Potenzial dieser Reformen auf. Der Erfolg wird davon abhängen, wie gut es gelingt, einen fairen Ausgleich zwischen den verschiedenen Akteuren zu erreichen und gleichzeitig die Kernziele der Agrarpolitik zu wahren.
