Angesichts der anhaltenden Dürre und ihrer Auswirkungen auf die Landwirtschaft in Europa bleibt die EU-Kommission bei ihrer Entscheidung, keine zusätzlichen Erleichterungen für betroffene Landwirte einzuführen. Trotz der Herausforderungen ist der Handlungsspielraum der Kommission begrenzt.
Ein Sprecher der EU-Kommission verwies auf die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Unterstützung der Landwirte. Die Agrarreserve der EU wurde bereits in diesem Jahr ausgeschöpft, um die hohen Düngerpreise abzufedern. Dies bedeutet, dass keine weiteren Mittel aus diesem Topf bereitgestellt werden können.
In Deutschland steht das Bundeslandwirtschaftsministerium vor der Herausforderung, 60 Millionen Euro an EU-Geldern an die Landwirte zu verteilen. Diese Mittel wurden zur Unterstützung gegen die gestiegenen Düngerpreise vorgesehen, doch ihre Umsetzung ist noch unklar.
Intensive Beobachtung durch den Agrarkommissar
Agrarkommissar Christophe Hansen äußerte sich über soziale Medien zur Lage und betonte, dass die Situation genau beobachtet werde. Die Dürreproblematik wird auch bei den kommenden Treffen der EU-Landwirtschaftsminister in Irland und Brüssel eine Rolle spielen. Hansen machte jedoch keine konkreten Vorschläge für neue Maßnahmen.
Laut einem Sprecher der Kommission ist es eines der Hauptziele der GAP, den Agrarsektor widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel zu machen. Dies geschieht durch Einkommenshilfen und Risikomanagement-Instrumente wie Versicherungen. Zudem fördert die GAP nachhaltige Bewirtschaftungspraktiken wie Anbaudiversifizierung und Agroforstwirtschaft.
Besonders wichtig sind Investitionen in effiziente Bewässerungssysteme und klimaresistente Technologien, um Landwirte besser gegen Dürre und Hitzestress zu wappnen.
Begrenzte Optionen für zusätzliche Hilfe
Der Sprecher machte deutlich, dass Mitgliedstaaten durch Flexibilitäten in ihren Strategieplänen oder staatliche Beihilfen weiteren Bedarf decken könnten. Deutschland könnte beispielsweise seine Düngerhilfen aus nationalen Mitteln aufstocken, doch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil lehnt dies bisher ab.
Die Kapazitäten der EU-Kommission zur Unterstützung sind ohnehin beschränkt. Ein Aussetzen bestimmter Verpflichtungen im GLÖZ-Standard 8 wurde dauerhaft bis 2025 festgeschrieben. In früheren Dürrejahren erlaubte die Kommission vorzeitige GAP-Zahlungen; dies ist auch in diesem Jahr möglich, aber weitere Schritte sind derzeit nicht vorgesehen.
