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ISN kritisiert das Ende der Schweinehaltungsförderung

in Niedersachsen haben bis zum 17. Juni Zeit, Anträge auf Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) einzureichen. Das niedersächsische hat die Richtlinien für die Förderung in Niedersachsen, Bremen und Hamburg angepasst. Eine bedeutende Änderung betrifft die Schweinehaltung, die generell von der Förderung ausgeschlossen wurde. Stattdessen verweist das Ministerium auf ein Bundesprogramm, das den Umbau der unterstützt.

Im Ranking der Auswahlkriterien für das AFP werden zusätzliche Punkte für den teilweisen oder vollständigen Abbau von Stallkapazitäten in der Schweinehaltung vergeben. Voraussetzung ist, dass im Zuge einer geförderten eigene Stallplätze baurechtlich stillgelegt werden. Zudem bleibt die Förderung von Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz ein zentraler Bestandteil des Programms. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Emissionen in Stallbauten zu reduzieren und natürliche Ressourcen zu schonen.

Stallbauerweiterungen in Gemeinden mit einem hohen Viehbesatz werden nicht gefördert. Eine Erweiterung liegt vor, wenn der Tierbestand nach der Investition in Großvieheinheiten (GVE) höher ist als zuvor. Landwirtschaftliche Betriebe aller Rechtsformen können Förderanträge stellen, sofern sie ausreichendes Eigenkapital nachweisen und das Investitionsvolumen mindestens 20.000 Euro beträgt. Die maximale Förderhöhe beträgt 400.000 Euro.

Die Interessengemeinschaft der Deutschlands (ISN) kritisiert die Entscheidung des Ministeriums, Vorhaben in der Schweinehaltung nicht mehr zu fördern. Die ISN sieht den Verweis auf das Bundesprogramm als Ausrede, die Schweinehaltung zu vernachlässigen. Sie bemängelt, dass erfolgreiche Maßnahmen wie die „Ringelschwanzprämie“ eingestellt werden. Die ISN ist der Ansicht, dass die Abstockung oder Aufgabe der Schweinehaltung nicht dazu führen sollte, dass andere Investitionsbereiche Zusatzpunkte erhalten.