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Neue EU-Verpackungsverordnung: Weniger Müll und strengere Grenzwerte

Die neue EU-Verpackungsverordnung zielt darauf ab, den Verpackungsmüll in der Lebensmittelindustrie zu reduzieren und nachhaltigere Lösungen zu fördern. Seit dem 12. August 2026 gelten die neuen Bestimmungen, die unter anderem strengere Grenzwerte für chemische Stoffe vorsehen. Die Verordnung (EU) 2025/40 soll langfristig dazu beitragen, dass weniger bedenkliche Materialien in den Umlauf gelangen und die Kreislaufwirtschaft gestärkt wird.

Verpackungsrichtlinien und ihre Umsetzung

Obwohl die Regelungen bereits in Kraft sind, werden viele Maßnahmen erst nach Übergangsfristen bis spätestens 2040 vollständig wirksam. In Deutschland sorgt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), das gleichzeitig mit der EU-Verordnung eingeführt wurde, für die nationale Umsetzung und regelt Aspekte wie Vollzug und Bußgelder. Die PPWR ersetzt eine ältere Richtlinie aus dem Jahr 1994 und bringt weitreichende Änderungen mit sich.

Strengere Vorschriften für Schadstoffe

Ein zentraler Aspekt der neuen Verordnung sind die strengeren Grenzwerte für als Ewigkeitschemikalien bekannte PFAS sowie Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber. Diese Substanzen dürfen nur noch in minimalen Mengen in Lebensmittelverpackungen vorhanden sein, um eine Kontamination von Lebensmitteln zu vermeiden. Hamburger-Boxen und andere gängige Verpackungen dürfen nicht mehr mit fett- oder wasserabweisenden Beschichtungen behandelt werden.

Reduzierung von Verpackungsleerraum

Ab Februar 2028 müssen Verpackungen so gestaltet sein, dass unnötiger Leerraum vermieden wird. Ziel ist es, überdimensionierte Verpackungen zu verbieten, während notwendiger Schutz bleiben darf. Ab Januar 2030 sind doppelte Böden oder unnötige Schichten ebenfalls untersagt. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, das allgemeine Verpackungsaufkommen zu verringern.

Förderung von Wiederverwertbarkeit

Die Verordnung fordert eine Steigerung des Anteils wiederverwertbarer Materialien in Verpackungen. Ab August 2028 müssen diese Informationen klar auf den Verpackungen angegeben werden, teils ergänzt durch digitale Informationen via QR-Code. Jedes EU-Land muss zudem bestimmte Recyclingquoten erfüllen, um Ressourcen effizienter zu nutzen.

Veränderungen im Einzelhandel

Im Einzelhandel werden ebenfalls Anpassungen erwartet: Ab 2029 müssen Pfandsysteme für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sowie Getränkedosen eingeführt werden. Bis 2030 sollen große Verkaufsstellen mindestens zehn Prozent ihrer Fläche für Unverpackt-Stationen reservieren, um Mehrwegbehälter zu fördern.

Herausforderungen für Industrie und Handel

Sowohl Verpackungshersteller als auch der Handel stehen vor der Herausforderung, die neuen Vorgaben umzusetzen und entsprechende Produktinnovationen zu entwickeln. Dr. Andreas Daxenberger von TÜV SÜD hebt hervor, dass Audits künftig verstärkt auf die Einhaltung dieser neuen Standards achten werden, insbesondere was Schadstoffgrenzwerte betrifft.