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AbL klagt gegen Deregulierung der Neuen Gentechnik in der EU

Die Diskussion um die Deregulierung der Neuen Gentechnik (NGT) in der Europäischen Union hat eine neue Dimension erreicht. Ein Bündnis aus verschiedenen landwirtschaftlichen Verbänden, darunter die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), hat Klage gegen die jüngst verabschiedete NGT-Verordnung eingereicht. Diese Verordnung, die im Juni 2026 in Kraft trat und ab Mitte Juni 2028 gelten soll, sorgt für erhebliche Kontroversen in der EU-Landwirtschaft.

Klage gegen EU-Gesetzgebungsorgane

Das Europäische Gericht in Luxemburg ist nun Schauplatz einer Direktklage, die sich gegen das Europäische Parlament und den Rat der EU richtet. Die Kläger argumentieren, dass die Verordnung zur Deregulierung der Neuen Gentechnik weitreichende negative Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit und bestehende gentechnikfreie Landwirtschaftssysteme haben könnte. Besonders kritisch sehen sie das Fehlen von Prüf- und Kennzeichnungspflichten für NGT-1-Pflanzen.

Laut Annemarie Volling von der AbL werden durch diese Verordnung grundlegende Verbraucherrechte untergraben. Die Möglichkeit, zwischen gentechnikfreien und gentechnisch veränderten Produkten zu wählen, werde stark eingeschränkt. Auch gibt es Bedenken hinsichtlich der Transparenz und möglichen Kontamination von Saatgut und Ernten.

Gefährdung wirtschaftlicher Grundrechte

Die AbL glaubt zudem, dass durch die NGT-Verordnung wirtschaftliche Grundrechte wie das Recht auf Unternehmensfreiheit und Eigentum verletzt werden. Darüber hinaus wird kritisiert, dass diese Gesetzgebung sowohl dem Vorsorgeprinzip als auch dem Umweltschutz- und Verbraucherschutzgebot widerspricht.

Professor Dr. Gerd Winter von der Universität Bremen sieht jedoch Hürden bei der Zulässigkeit der Klage. Dennoch ist er zuversichtlich, dass das Europäische Gerichtshof sich den Argumenten öffnen wird. Er verweist darauf, dass bereits 2018 entschieden wurde, dass auch Neue Gentechnik reguliert werden müsse.

Kritikpunkte an der NGT-Verordnung

  • Es bestehen wissenschaftlich unbegründete Annahmen zur Gleichsetzung von NGT-1 mit herkömmlicher Züchtung.
  • Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde abgeschafft.
  • Es fehlen umfassende Informations-, Nachweis- und Kennzeichnungspflichten für NGT-1-Pflanzen.
  • Schutzmaßnahmen vor Kontaminationen, wie Standortregister oder Abstandsregelungen zum Anbau von NGT-1-Pflanzen, sind nicht vorgesehen.
  • Das Prinzip des Verursachers wird umgekehrt; gesellschaftliche Kosten steigen dadurch an.
  • Pflanzenpatente könnten zur Monopolisierung des Saatgutmarktes führen.
  • Erwartungen bezüglich Klimaresilienz und Schädlingsresistenz solcher Pflanzen seien spekulativ.

Diese Kritikpunkte verdeutlichen die potenziellen Risiken für wirtschaftliche Grundrechte sowie umweltrechtliches Primärrecht innerhalb der EU. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Klage Erfolg haben wird und welche Auswirkungen dies auf die Zukunft der landwirtschaftlichen Gentechnik im europäischen Raum haben könnte.