Ein kürzlich durchgesickertes Dokument der EU-Kommission zur künftigen Energiepolitik hat in der Holzenergiebranche für Aufsehen gesorgt. Der Vorschlag, die Anrechnung von Festbiomasse als erneuerbare Energie auf dem Niveau von 2024 zu begrenzen, wird vom Fachverband Holzenergie (FVH) kritisiert. Diese Entscheidung könnte die Nutzung von Holz als Energiequelle erheblich einschränken.
Reaktionen aus der Holzenergiebranche
Der Geschäftsführer des FVH, Gerolf Bücheler, äußerte deutliche Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Beschränkungen. Seiner Ansicht nach geht die Maßnahme in die „falsche Richtung“ und ignoriert die bereits bestehenden Herausforderungen bei der Wärmeerzeugung aus fossilen Brennstoffen. Bücheler fragt sich, warum die EU-Kommission nicht stattdessen eine Begrenzung für Öl und Gas einführt, zumal diese fast 80 % der Wärmeerzeugung ausmachen und durch geopolitische Konflikte wie im Iran und in der Ukraine zusätzlich belastet sind.
Alternative Maßnahmen und ihre Auswirkungen
Laut dem geleakten Dokument wurde auch eine strengere Begrenzung erwogen, welche die Anrechnung von Festbiomasse um 20 % unter das Niveau von 2024 gesenkt hätte. Diese Idee wurde jedoch verworfen, da befürchtet wurde, dass viele EU-Mitgliedstaaten ihre Klimaziele nicht erreichen würden.
Zusätzlich zu den Beschränkungen bei Festbiomasse sieht das Dokument Anpassungen im Bereich der Bioenergie vor. So sollen Nachhaltigkeitskriterien vereinfacht und ein sogenanntes „Bioenergie-Scoreboard“ eingeführt werden, um die Treibhausgasberechnung für kleinere Anlagen zu erleichtern. Außerdem ist geplant, die Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse auf 7 % anzugleichen.
Notwendigkeit einer Reform
Die geplanten Änderungen sind Teil eines umfassenden Programms der Kommission zur Energieunion ab 2026. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen für erneuerbare Energien zu vereinfachen und an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ohne diese Anpassungen könnten höhere Kosten für die Energiewende sowie Risiken für Preisstabilität und Versorgungssicherheit drohen.
Eine gründliche Folgenabschätzung ist Teil des Prozesses vor jedem Gesetzgebungsvorschlag der Kommission. Durch solche Analysen sollen wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen abgeschätzt und mögliche Lösungen entwickelt werden.
Kritik an Holzenergie: Ein bekanntes Thema
Kritik an der Nutzung von Holz als Energiequelle ist nicht neu. Bereits 2022 plante das EU-Parlament Maßnahmen zur Begrenzung dieser Ressource. Ein Vorschlag war, zwischen primärer und sekundärer Forstbiomasse zu unterscheiden und erstere nur auf einem bestimmten Niveau förderfähig zu machen.
Auch in Deutschland gibt es Bestrebungen zur Einschränkung der energetischen Nutzung von Holz. Die Bundesregierung plant im Zuge der Umsetzung der RED III-Richtlinie bestimmte Holzsortimente aus der Biomasseverordnung auszuschließen, was laut verschiedenen Verbänden die Nutzung erheblich erschweren könnte.
