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Bundesrat gegen Heizungsgesetz: Streit um 65-Prozent-Regel entbrannt

Im Vorfeld der Bundestagsdebatte über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wächst der Widerstand im Bundesrat. Mehrere Bundesländer äußern Bedenken gegenüber zentralen Punkten des Entwurfs, insbesondere hinsichtlich der Regelungen zu fossilen Heiztechnologien.

Neues Gesetz ohne 65-Prozent-Vorgabe

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die bisherige Vorgabe, wonach neue Heizungen ab 2024 mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, entfällt. Diese Regel hätte faktisch den Einbau von Öl- und Gasheizungen in Neubauten verhindert. Stattdessen sollen neben Wärmepumpen und Biomasseheizungen nun auch weiterhin Gas- und Ölheizungen installiert werden können, sofern diese ab 2029 einen steigenden Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen nutzen.

„Bio-Treppe“ und Grüngasquote

Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die sogenannte „Bio-Treppe“, die ab 2029 beginnt. Hierbei müssen Heizsysteme stufenweise immer höhere Anteile klimafreundlicher Brennstoffe verwenden: Ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent, bis hin zu mindestens 60 Prozent im Jahr 2040. Dies soll durch eine Informationspflicht der Lieferanten überwacht werden.

Zusätzlich plant der Entwurf eine moderate Grüngasquote sowie eine Grünheizölquote für Anbieter von Erdgas und Heizöl. Der Handel mit fossilen Brennstoffen soll so um klimafreundlichere Alternativen erweitert werden. Diese Quoten starten 2028 bei unter einem Prozent und sollen sukzessive ansteigen.

Kritik an fossilen Heiztechnologien und Klimazielen

Der Umweltausschuss des Bundesrates kritisiert den Entwurf scharf. Er sieht die Gefahr, dass die gelockerten Vorgaben das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor gefährden könnten. Niedersachsen fordert explizit, zentrale Passagen des Gesetzes zu streichen, um die bestehende verpflichtende Nutzung erneuerbarer Energien beizubehalten.

Laut Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer haben sich die bisherigen Regelungen als wirksames Instrument für die Wärmewende erwiesen und sollten nicht abgeschwächt werden. Das geplante Ende für fossile Heiztechnologien ab dem Jahr 2045 einfach fallen zu lassen, bezeichnet er als klimapolitisch unverantwortlich.

Beteiligungspflicht für Vermieter

Zukünftig sollen Vermieter bei der Installation neuer fossiler Heizsysteme in Bestandsgebäuden finanziell stärker in die Pflicht genommen werden. Ab 2028 müssen Mieter nur noch die Hälfte der Netzentgelte und CO2-Preise tragen. Die Kostenbeteiligung der Vermieter an biogenen Beimischungen erhöht sich ab 2029 auf bis zu 30 Prozent des verbrauchten Brennstoffs.

Anpassungen in der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung soll vereinfacht werden. Großstädte sind bis Mitte 2026 verpflichtet, Pläne zur Versorgung mit Fernwärme oder Wasserstoffnetzen vorzulegen; kleinere Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Mit dem neuen Gesetz wird erwartet, dass Kommunen weniger detaillierte Daten erheben müssen.

Obgleich das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, könnte der Widerstand Auswirkungen auf den weiteren Verlauf im Bundestag haben. Nach der ersten Lesung am Donnerstag wird sich zeigen, wie stark dieser Einfluss sein wird.

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