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Neue Ackerstatus-Regelung ab 2026: Entlastung für Landwirte in Sicht

Der Übergang zur neuen Stichtagsregelung für Ackerflächen ab dem 1. Januar 2026 verspricht eine Erleichterung für Landwirte, da Flächen, die bis zu diesem Datum als Ackerland klassifiziert sind, ihren Status beibehalten. Diese Regelung könnte jedoch durch landesrechtliche Bestimmungen, insbesondere in Baden-Württemberg, eingeschränkt werden.

Ackerstatus und Landesrecht

In Baden-Württemberg müssen Landwirte weiterhin auf landesspezifische Vorschriften achten. Obwohl die bundesweite Stichtagsregelung gilt, bleiben Dauergrünlandumwandlungsverbote laut den Naturschutz- und Wasserrechtsvorschriften des Landes relevant. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn förderrechtlich kein Dauergrünland entstanden ist.

Nach den neuen Regeln des Landwirtschaftsministeriums in Stuttgart wird sichergestellt, dass Ackerflächen, die am Stichtag noch als solche ausgewiesen sind, dauerhaft diesen Status behalten. Dies gilt auch bei wiederholtem Anbau von Gras oder Grünfutterpflanzen. Der ehemalige Landwirtschaftsminister Peter Hauk erklärte, dass diese Regelung den bürokratischen Aufwand erheblich verringere.

Opt-out-Möglichkeit für Landwirte

Landwirte können sich dennoch dafür entscheiden, an der bisherigen Regelung festzuhalten und den Prozess der Dauergrünlandentstehung fortzusetzen. In diesem Fall müssen sie ihre Schläge im FIONA-System kennzeichnen. Sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, wird das Ministerium darüber informieren.

Frist für das 6. Zähljahr beachten

Betriebe mit Ackerflächen im 6. Zähljahr sollten besonders aufmerksam sein. Um den Ackerstatus zu bewahren, müssen bis zum 15. Mai 2026 Maßnahmen wie Pflügen oder Fruchtwechsel ergriffen werden; andernfalls droht die Umwandlung in Dauergrünland noch im selben Jahr.

GAP-Vereinfachungspaket: Verzögerungen in Deutschland

Die Stichtagsregelung ist Teil eines umfassenden GAP-Vereinfachungspakets der EU, das bereits zum Jahresbeginn 2026 in Kraft treten soll. Deutschland wird diese Änderungen jedoch erst später umsetzen können, da noch ein Beschluss von Bundeskabinett und Bundesrat aussteht. Experten erwarten frühestens im Sommer einen Beschluss.

Neben der Stichtagsregelung umfasst das Paket Erleichterungen bei Betriebskontrollen sowie Anpassungen bei phytomedizinischen Auflagen und GLÖZ-Verpflichtungen für Biobetriebe.