Die Bundesregierung hält an einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke fest, doch zentrale Details sind Ende September 2026 weiter offen. Weder die Steuersätze noch die genaue Liste der betroffenen Produkte oder der Starttermin sind gesetzlich festgelegt. Das Bundesfinanzministerium arbeitet gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium weiterhin an einem abgestimmten Entwurf.

Damit ist die politische Lage weniger eindeutig, als manche Ankündigungen der vergangenen Monate vermuten lassen. Im April hatte das Bundeskabinett zunächst eine Abgabe ab 2028 vorgesehen. Im Juli wurde daraus die Planung für eine Steuer bereits 2027. Im August sorgte ein internes Eckpunktepapier des Finanzministeriums für Streit innerhalb der Bundesregierung. Mitte September konnte das BMF noch keinen Zeitplan für einen abgestimmten Gesetzentwurf nennen.
Für die Landwirtschaft ist vor allem die geplante Reichweite relevant. Die bisher diskutierten Modelle betreffen nicht nur klassische Limonaden. Zeitweise standen auch Nektare, Milchmischgetränke, Pflanzendrinks, alkoholfreies Bier und weitere Getränke auf der Liste. Damit reicht die Debatte weit über die Zuckerindustrie hinaus.
Was ist bei der Zuckersteuer bereits beschlossen?
Der erste konkrete Regierungsbeschluss fiel am 29. April 2026. Das Bundeskabinett nahm die Einführung einer Zuckerabgabe in die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis 2030 auf. Parallel beschloss das Kabinett das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Vorgesehen war damals, in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen.
Damit war die politische Grundentscheidung für eine Abgabe gefallen. Nicht beschlossen waren dagegen konkrete Steuersätze, Produktgruppen oder ein fertiges Steuergesetz.
Diese Unterscheidung ist bis heute wichtig. Es gibt einen Regierungsbeschluss, eine Zuckergetränkesteuer beziehungsweise zuvor eine Zuckerabgabe einzuführen. Es gibt aber noch kein verabschiedetes Gesetz, das festlegt, welche Getränke mit welchem Betrag besteuert werden.
Im Juli änderte die Bundesregierung zudem die Konstruktion des Vorhabens. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte am 6. Juli, das Gesundheitsministerium habe die weitere Ausarbeitung an das Finanzministerium übergeben. Das BMF prüfe nun, aus der ursprünglich vorgesehenen Abgabe eine Steuer zu machen.
Das ist mehr als eine sprachliche Änderung. Eine Steuer fließt grundsätzlich in den allgemeinen Haushalt und muss anders ausgestaltet werden als eine zweckgebundene Sonderabgabe. In der politischen Planung blieb gleichzeitig die Verbindung zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Gesundheitsministerin Nina Warken bezifferte die erwarteten Einnahmen für 2027 auf rund 650 Millionen Euro.
Wie hoch ist die Zuckersteuer in Deutschland?
Eine verbindliche Höhe gibt es noch nicht.
Ausgangspunkt der Diskussion ist die Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit vom März 2026. Sie schlägt eine zweistufige Besteuerung vor:
Unterhalb von 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter soll keine Steuer anfallen. Bei 5 bis unter 8 Gramm sind 26 Cent je Liter vorgesehen. Ab 8 Gramm empfiehlt die Kommission 32 Cent je Liter.
100-prozentige Fruchtsäfte und künstlich gesüßte Getränke sollen nach diesem Modell ausgenommen bleiben. Die Kommission schätzt das jährliche Steueraufkommen auf rund 450 Millionen Euro und empfiehlt eine Übergangsfrist von rund zwölf Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten.
Dieses Modell ist jedoch lediglich die Empfehlung der Kommission.
Im August wurde ein interner Arbeitsstand aus dem Bundesfinanzministerium bekannt, der deutlich darüber hinausging. Demnach wurden drei Steuerstufen diskutiert: rund 26 Cent je Liter ab 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter, 32 Cent ab etwa 7 Gramm und 38 Cent ab 10 Gramm.
Damit würde die Steuer früher einsetzen und bei besonders zuckerreichen Getränken höher ausfallen als im Modell der FinanzKommission.
Gerade dieser Vorschlag löste innerhalb der Bundesregierung Widerstand aus. Das Landwirtschaftsministerium kritisierte nach Medienberichten sowohl die niedrigere Einstiegsschwelle als auch die zusätzliche dritte Steuerstufe.
Dabei geht es um erhebliche finanzielle Unterschiede. Das ursprünglich von der FinanzKommission berechnete Modell sollte rund 450 Millionen Euro jährlich einbringen. Für 2027 kalkuliert die Bundesregierung inzwischen mit etwa 650 Millionen Euro.
Für den umfangreicheren BMF-Arbeitsstand kamen Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium nach Angaben aus dem Ressortstreit dagegen näherungsweise auf ein mögliches Steueraufkommen von rund 2 Milliarden Euro jährlich. Diese Berechnung zeigt, wie stark die Einnahmen davon abhängen, welche Produkte am Ende tatsächlich einbezogen werden.
Die häufig genannten 26, 32 und 38 Cent sind deshalb derzeit keine beschlossenen deutschen Steuersätze.
Wann soll die Zuckersteuer kommen?
Auch beim Termin hat die Bundesregierung ihre Planung innerhalb weniger Monate verändert.
Am 29. April sah der Kabinettsbeschluss noch eine Einführung ab 2028 vor. Dies bestätigte die Bundesregierung Anfang Juni ausdrücklich in einer Antwort an den Bundestag.
Bereits Anfang Juli war diese Planung überholt. Klingbeil erklärte bei der Vorstellung des Bundeshaushalts 2027, die Regierung wolle die Zuckersteuer 2027 haben. Ob sie bereits zum 1. Januar oder erst später im Jahr starten könne, ließ der Finanzminister ausdrücklich offen.
Auch das Gesundheitsministerium nennt inzwischen 2027. Warken erklärte im Juli, die Zuckergetränkesteuer solle im kommenden Jahr rund 650 Millionen Euro einbringen.
Trotzdem ist ein Start zum 1. Januar 2027 nicht beschlossen.
Das wurde zuletzt im September deutlich. Am 11. September erklärte das Finanzministerium in der Bundespressekonferenz, BMF und BMG befänden sich weiterhin in internen Abstimmungen. Einen Zeitplan für einen abgestimmten Entwurf könne das Ministerium noch nicht nennen.
Stand 30. September lässt sich der Zeitplan deshalb so einordnen: Politisch wird eine Einführung 2027 angestrebt. Ein konkreter Starttermin liegt aber noch nicht fest.
Auch das bereits im Bundestag beratene Haushaltsbegleitgesetz 2027 ist nicht mit einem fertigen Zuckersteuergesetz gleichzusetzen. Der Regierungsentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes wurde am 7. September als Bundestagsdrucksache 21/7860 vorgelegt und am 8. September erstmals beraten. Nach der offiziellen Übersicht des Bundestages enthält dieser Entwurf zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen, aber noch keine ausformulierte Regelung der Zuckergetränkesteuer.
Warum der Umfang der Steuer noch umstritten ist
Einer der wichtigsten offenen Punkte ist die Frage, welche Getränke besteuert werden.
Die FinanzKommission Gesundheit hatte ein vergleichsweise enges Modell vorgeschlagen. Es zielt auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke. Hundertprozentige Fruchtsäfte und Getränke mit künstlichen Süßstoffen sollen ausgenommen werden.
Das im August bekannt gewordene BMF-Papier ging deutlich weiter. Neben klassischen Softdrinks wurden unter anderem Fruchtnektare, Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, Fertigkaffees, Eistees, Biermischgetränke sowie alkoholfreie Biere und Weine genannt. Auch Sirupe, Konzentrate und Granulate sollten berücksichtigt werden, um Ausweichmöglichkeiten zu begrenzen.
Für die Land- und Ernährungswirtschaft wäre das ein wesentlicher Unterschied.
Eine auf klassische Limonaden begrenzte Steuer trifft vor allem Getränkehersteller und indirekt die Zuckerwirtschaft. Eine breitere Definition könnte dagegen ebenso Molkereien, Fruchtsaftwirtschaft, Brauereien und Hersteller pflanzlicher Drinks erfassen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wandte sich deshalb gegen die weitreichendere Variante. Nach Medienberichten legte die Hausleitung einen Leitungsvorbehalt gegen das BMF-Eckpunktepapier ein. Das Ministerium argumentierte unter anderem, dass der Vorschlag erheblich über die Empfehlung der FinanzKommission hinausgehe.
Steuer auf Cola Zero ist wieder vom Tisch
Besonders schnell korrigiert wurde ein anderer Bestandteil des BMF-Arbeitsstands.
Das Papier sah zunächst vor, auch mit Süßstoffen gesüßte Getränke zu besteuern. Für zuckerfreie Getränke wäre demnach ebenfalls ein Satz von 26 Cent je Liter möglich gewesen.
Am 26. August schloss Klingbeil diese Variante ausdrücklich aus. Der veröffentlichte Arbeitsstand sei innerhalb der Koalition nicht geeint und nicht beschlossen. Er werde als Finanzminister keine Steuer vorlegen, mit der zuckerfreie Getränke besteuert würden.
Bundeskanzler Friedrich Merz unterstützte diese Position bei der Kabinettsklausur. Damit kann die Besteuerung echter Zero- und Light-Produkte derzeit als politisch verworfen gelten.
Nicht geklärt ist damit allerdings die Frage, ob beispielsweise Milchmischgetränke, Nektare, Pflanzendrinks oder alkoholreduzierte Getränke in den endgültigen Gesetzentwurf aufgenommen werden.
Was bedeutet die Zuckersteuer?
Für die Zuckerwirtschaft liegt der entscheidende Punkt weniger in der Steuerbelastung selbst als bei der geplanten Reformulierung von Getränken.
Die Steuer soll so gestaffelt werden, dass Getränkehersteller einen wirtschaftlichen Anreiz erhalten, den Zuckergehalt ihrer Produkte unter die jeweiligen Schwellenwerte zu bringen. Genau darauf ist das Modell der FinanzKommission Gesundheit ausgerichtet.
Für deutsche Zuckerunternehmen und Rübenanbauer bedeutet das: Entscheidend ist nicht allein, wie viele zuckerhaltige Getränke künftig verkauft werden. Ebenso relevant ist, wie viel Zucker die Getränkeindustrie künftig je Liter benötigt.
Der Zeitpunkt ist für die Branche bemerkenswert. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker schätzt die deutsche Rübenfläche für die Kampagne 2026 auf etwa 300.000 Hektar. Der Verband erwartet einen durchschnittlichen Rübenertrag von 71,3 Tonnen je Hektar und eine Zuckererzeugung von rund 3,4 Millionen Tonnen. Das wären etwa eine Million Tonnen weniger als im Vorjahr. Diese Zahlen sind eine Branchenschätzung auf Grundlage der Proberodungen vom August.
Die Zuckerwirtschaft lehnt die Steuer ab. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker und der Verein der Zuckerindustrie warnen vor geringerer Wertschöpfung, Arbeitsplatzverlusten und zusätzlichen Belastungen für die heimische Zuckerproduktion. Diese Aussagen sind als Position der Branche zu verstehen; daraus lässt sich derzeit keine konkrete Wirkung auf Rübenpreise oder Anbauflächen ableiten.
Belastbar ist dagegen, dass eine nach Zuckergehalt gestaffelte Steuer gerade Rezepturänderungen auslösen soll. Deshalb wird für die Zuckerrübenbranche entscheidend sein, wo die Bundesregierung die Schwellenwerte setzt und wie stark Getränkehersteller darauf reagieren.
Streit um 650 Millionen Euro Einnahmen
Neben dem gesundheitspolitischen Ziel hat sich im Laufe des Jahres die fiskalische Bedeutung der Steuer verstärkt.
Die FinanzKommission Gesundheit ging ursprünglich von etwa 450 Millionen Euro jährlichen Einnahmen aus. Die Erlöse sollten die gesetzliche Krankenversicherung entlasten.
Im Juli nannte Gesundheitsministerin Warken für 2027 bereits 650 Millionen Euro. Gleichzeitig wechselte die Federführung für die konkrete Ausgestaltung vom Gesundheits- zum Finanzministerium.
Das BMF arbeitet seitdem an einer Steuer statt der ursprünglich diskutierten Abgabe. Im September bestätigte das Finanzministerium ausdrücklich, dass neben gesundheitspolitischen Zielen auch der Einnahmeaspekt eine Rolle spielt.
Wie das Steueraufkommen schließlich mit der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung verbunden wird, gehört damit zu den Punkten, die im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden müssen.
Lebensmittelhandel fordert engeres Modell
Auch die betroffenen Unternehmen bringen sich inzwischen verstärkt in das Gesetzgebungsverfahren ein.
Im Lobbyregister des Bundestages ist beispielsweise eine Position von Edeka dokumentiert. Das Unternehmen fordert eine Begrenzung der Steuer auf Softdrinks, eine Steuerfreiheit unterhalb von 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter sowie lediglich zwei Steuerstufen. Zwischen Beschluss und Inkrafttreten verlangt Edeka eine Übergangsfrist von 18 Monaten.
Damit liegt diese Position näher am Modell der FinanzKommission Gesundheit als am im August bekannt gewordenen BMF-Arbeitsstand.
Die Aktivitäten im Lobbyregister zeigen zugleich, dass die konkrete Ausgestaltung noch offen ist. Unternehmen und Verbände adressieren ihre Forderungen unter anderem an die Beratungen über den Bundeshaushalt 2027 und das Haushaltsbegleitgesetz.
Welche Länder haben schon eine Zuckersteuer?
Für die Bundesregierung ist insbesondere Großbritannien relevant. Die FinanzKommission Gesundheit orientiert ihr Modell ausdrücklich an der britischen Soft Drinks Industry Levy, die seit 2018 gilt.
Dort richtet sich die Belastung nach dem Zuckergehalt. Das Modell soll Hersteller dazu bewegen, Produkte unter die jeweiligen Schwellenwerte zu reformulieren. Genau dieser Mechanismus soll nach Empfehlung der FinanzKommission auch in Deutschland genutzt werden.
Seit April 2026 beträgt die britische Abgabe 2,08 Pfund je 10 Liter für Getränke mit 5 bis unter 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter und 2,78 Pfund je 10 Liter ab 8 Gramm. Ab 2028 soll die untere Steuergrenze dort von 5 auf 4,5 Gramm Zucker abgesenkt werden.
Weitere europäische Länder mit Steuern beziehungsweise Abgaben auf zuckergesüßte Getränke sind unter anderem Frankreich, Irland, Portugal, Ungarn, Finnland, Belgien und Lettland. Litauen führte zum 1. Januar 2026 ebenfalls eine gestaffelte Steuer auf gesüßte Getränke ein.
International sind solche Abgaben inzwischen weit verbreitet. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch erheblich. Für die deutsche Agrar- und Lebensmittelwirtschaft ist deshalb weniger die Zahl der Staaten mit Zuckersteuer entscheidend als das Modell, für das sich die Bundesregierung am Ende entscheidet.
Nach Daten der Weltgesundheitsorganisation erheben weltweit 116 Staaten auf nationaler Ebene Verbrauchsteuern auf mindestens eine Kategorie zuckergesüßter Getränke. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich allerdings erheblich.
| Land | Modell |
|---|---|
| Großbritannien | Seit 2018 gestaffelte Herstellerabgabe für Softdrinks. Der Satz richtet sich nach dem Zuckergehalt. |
| Frankreich | Verbrauchsteuer auf bestimmte gesüßte Getränke. |
| Irland | Gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Getränke. |
| Portugal | Besteuerung von Softdrinks mit Staffelung nach Zuckergehalt. |
| Ungarn | Gesundheitsbezogene Produktsteuer, die unter anderem bestimmte zuckerhaltige Getränke umfasst. |
| Finnland | Verbrauchsteuer auf bestimmte alkoholfreie Getränke. |
| Belgien | Abgabe auf bestimmte Erfrischungsgetränke. |
| Lettland | Nach Zuckergehalt differenzierte Besteuerung bestimmter Getränke. |
| Litauen | Seit 1. Januar 2026 gestaffelte Verbrauchsteuer auf gesüßte Getränke. |
| Mexiko | Bereits seit 2014 Steuer auf zuckergesüßte Getränke. |
Die WHO hatte bereits für Europa unter anderem Großbritannien, Frankreich, Irland, Portugal, Ungarn, Finnland, Belgien und Lettland als Länder mit entsprechenden Instrumenten aufgeführt. Mit Litauen kam 2026 ein weiteres Beispiel hinzu. Dort gelten seit Januar 2026 7,40 Euro je 100 Liter für Getränke mit 2,5 bis 7,9 Gramm zugesetztem Zucker je 100 Milliliter und 21 Euro je 100 Liter ab 8 Gramm.
Ende September fehlen weiterhin die entscheidenden Details
Die politische Entscheidung für eine Zuckergetränkesteuer ist gefallen. Der ursprüngliche Kabinettsbeschluss aus dem April sah eine Abgabe ab 2028 vor; seit Juli arbeitet das Finanzministerium an einer Steuer, die möglichst bereits 2027 starten soll.
Nicht beschlossen sind dagegen die zentralen Details.
Offen sind vor allem der konkrete Starttermin, die endgültigen Steuersätze, die Zuckergrenzen und der Kreis der betroffenen Getränke. Das weitreichende BMF-Modell vom August ist ausdrücklich kein abgestimmter Regierungsentwurf. Eine Besteuerung zuckerfreier Getränke hat Finanzminister Klingbeil inzwischen ausgeschlossen.
Für die Landwirtschaft dürfte insbesondere die Produktabgrenzung entscheidend werden. Bleibt es bei klassischen Softdrinks, betrifft die Steuer den Agrarsektor vor allem über die Nachfrage nach Zucker. Werden dagegen Milchmischgetränke, Nektare, Pflanzendrinks oder weitere Getränkekategorien einbezogen, reichen die Auswirkungen in zusätzliche landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten.
Der nächste entscheidende Schritt ist deshalb nicht eine weitere politische Ankündigung, sondern ein abgestimmter Gesetzentwurf mit konkreten Steuersätzen, Produktdefinitionen und einem verbindlichen Inkrafttreten.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 vom 29. April 2026
- Bundesministerium der Finanzen: Pressekonferenz zum Bundeshaushalt 2027 vom 6. Juli 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: FinanzKommission Gesundheit – Erster Bericht 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
- Deutscher Bundestag: Bundesregierung nennt Details zu den Plänen einer Zuckersteuer
- Deutscher Bundestag/DIP: Haushaltsbegleitgesetz 2027 – Stand des Gesetzgebungsverfahrens
- Bundesregierung: Regierungspressekonferenz vom 11. September 2026
- Bundesregierung: Kabinettsklausur – Klingbeil zur Besteuerung zuckerfreier Getränke
- Tagesschau: BMF-Pläne und Kritik des Landwirtschaftsministeriums vom 25. August 2026
- Tagesschau: Klingbeil schließt Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke aus
- Lobbyregister des Deutschen Bundestages: Position zur Ausgestaltung der Zuckergetränkesteuer
- Wirtschaftliche Vereinigung Zucker: Ernte- und Erzeugungsschätzung für die Kampagne 2026
- Wirtschaftliche Vereinigung Zucker/Verein der Zuckerindustrie: Position der Zuckerwirtschaft zur geplanten Zuckersteuer
