Die Bundesregierung hat am 14. Oktober 2026 die Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke beschlossen. Ab Juli 2027 sollen je nach Zuckergehalt 26 oder 32 Cent pro Liter fällig werden. Während die Koalition damit den Zuckerkonsum senken und zusätzliche Staatseinnahmen erzielen will, befürchten Zuckerrübenanbauer und Zuckerindustrie wirtschaftliche Nachteile.
Zuckersteuer: Zwei Steuersätze ab fünf Gramm Zucker
Nach einer Einigung zwischen Union und SPD hat das Bundeskabinett einer abgeschwächten Fassung der geplanten Zuckergetränkesteuer zugestimmt. Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesfinanzministeriums sah drei Steuerstufen mit einer Höchstbelastung von 38 Cent je Liter vor. Nun soll ein zweistufiges Modell gelten.
Für Getränke mit mindestens fünf, aber weniger als acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sind 26 Cent Steuer pro Liter vorgesehen. Ab acht Gramm steigt der Satz auf 32 Cent. Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter bleiben steuerfrei.
Betroffen wären insbesondere zuckerhaltige Limonaden, Energydrinks, Eistees und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz. Reine Obst- und Gemüsesäfte sowie Getränke ohne Zuckerzusatz, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt werden, sollen von der Abgabe ausgenommen bleiben.
Ausnahmen sind zudem für kleinere Getränkehersteller vorgesehen. Betriebe mit einer Jahresproduktion von weniger als einer Million Litern sollen unter bestimmten Voraussetzungen keine Steuer zahlen müssen. Für Teile dieser Ausnahmeregelungen ist noch die Zustimmung der Europäischen Kommission erforderlich.
Bund erwartet 925 Millionen Euro Steuereinnahmen
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verbindet mit der Steuer gesundheitspolitische und finanzielle Ziele. Die Abgabe soll Getränkehersteller dazu bewegen, ihre Rezepturen zu verändern und den Zuckergehalt zu reduzieren. Gleichzeitig sollen die Einnahmen zur finanziellen Entlastung des Gesundheitssystems beitragen.
Nach den Berechnungen der Bundesregierung könnte die Steuer im zweiten Halbjahr 2027 rund 690 Millionen Euro einbringen. Für das erste vollständige Jahr 2028 werden Einnahmen von 925 Millionen Euro erwartet.
Ob die prognostizierten Beträge tatsächlich erreicht werden, hängt auch vom Verhalten der Getränkehersteller ab. Senken sie den Zuckergehalt unter die steuerpflichtige Grenze, verringert sich die Steuerlast auf die betreffenden Produkte.
Zuckerrübenanbauer befürchten sinkende Nachfrage
Die deutsche Zuckerwirtschaft lehnt die Steuerpläne ab. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) warnt davor, dass Getränkehersteller heimischen Rübenzucker zunehmend durch Süßstoffe ersetzen könnten. Dadurch würde die Nachfrage nach Zucker weiter zurückgehen.
Anfang Oktober starteten Zuckerrübenanbauer bundesweite Protestaktionen. Während der laufenden Rübenkampagne machten sie mit Aufklebern auf Transportfahrzeugen auf mögliche Folgen für landwirtschaftliche Betriebe, Zuckerfabriken und Arbeitsplätze im ländlichen Raum aufmerksam.
Die Branche verweist dabei auf ihre bereits angespannte wirtschaftliche Lage. Niedrige Zuckerpreise und eine rückläufige Anbaufläche belasten die Erzeuger. Nach der zweiten Ernte- und Erzeugungsschätzung der WVZ vom 5. Oktober dürfte die deutsche Zuckerproduktion in der Kampagne 2026/27 auf rund 3,33 Millionen Tonnen sinken. Im Vorjahr waren es etwa 4,42 Millionen Tonnen.
Die Zuckerrübenfläche beträgt in der aktuellen Kampagne nach Verbandsschätzungen knapp 300.000 Hektar. Der durchschnittliche Rübenertrag wird auf 71,2 Tonnen je Hektar geschätzt.
Ein zusätzlicher Nachfragerückgang durch die geplante Steuer ist bislang allerdings nicht nachgewiesen. Wie stark sich die Abgabe auf den Absatz von Rübenzucker auswirken würde, hängt insbesondere von möglichen Rezepturänderungen der Getränkeindustrie ab.
Unionsminister sprechen sich gegen Zuckersteuer aus
Auch innerhalb der Union gibt es Widerstand gegen die Pläne. Neun Agrar- und Verbraucherschutzminister aus unionsgeführten Bundesländern wandten sich wenige Tage vor dem Kabinettsbeschluss in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz.
Sie kritisierten die zusätzliche Belastung der Verbraucher und mögliche wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft. Nach ihrer Auffassung sollten Ernährungsbildung, Verbraucheraufklärung und freiwillige Maßnahmen der Lebensmittelwirtschaft Vorrang vor einer staatlichen Steuer haben.
Trotz dieser Einwände verständigten sich die Regierungsparteien auf den nun beschlossenen Kompromiss.
Erfahrungen aus Großbritannien zeigen weniger Zucker in Getränken
Als Beispiel für eine Zuckersteuer gilt Großbritannien, wo seit April 2018 eine Abgabe auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke erhoben wird.
Nach Angaben der britischen Regierung ging der absatzgewichtete durchschnittliche Zuckergehalt der betroffenen Getränke zwischen 2015 und 2024 um rund 47 Prozent zurück. Zahlreiche Hersteller veränderten ihre Rezepturen, um die steuerpflichtigen Grenzwerte zu unterschreiten.
Der Rückgang des Zuckergehalts belegt allerdings nicht automatisch eine entsprechende Verringerung von Übergewicht in der Bevölkerung. Die gesundheitlichen Auswirkungen hängen auch von anderen Ernährungsgewohnheiten und möglichen Ausweichreaktionen der Verbraucher ab.
Bundestag muss Zuckersteuer noch verabschieden
Mit dem Kabinettsbeschluss ist die Einführung der Zuckersteuer noch nicht endgültig entschieden. Die parlamentarischen Beratungen stehen aus. Dabei können insbesondere die Ausnahmen für kleinere Hersteller und weitere Einzelheiten der Besteuerung noch geändert werden.
Nach dem bisherigen Zeitplan soll die Steuer am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Für die deutsche Zuckerwirtschaft wird vor allem entscheidend sein, wie die Getränkehersteller auf die neue Abgabe reagieren und ob sie künftig weniger Rübenzucker einsetzen.
