Die Europäische Union erwägt eine Beschränkung des Einsatzes von Brennholz als erneuerbare Energiequelle, was erhebliche Auswirkungen auf die Waldbauern in Europa haben könnte. Diese Pläne sind Teil eines Strategiepapiers zur europäischen Energiepolitik nach 2030, das kürzlich durchgesickert ist und in der Holzenergiebranche für Unruhe sorgt.
Geplante Obergrenze für Festbiomasse
Laut dem Dokument plant die EU-Kommission, den Beitrag von Festbiomasse wie Brennholz und Holzpellets in privaten Haushalten zu deckeln. Diese Begrenzung soll auf dem Niveau von 2024 festgelegt werden, sofern Deutschland die Regelung national umsetzt. Unklar bleibt, ob auch Pellets oder Hackschnitzel betroffen sein könnten. Der Fachverband Holzenergie (FVH) befürchtet eine Bremswirkung auf den Holzverbrauch, da der Absatz von Holz in Privathaushalten im Jahr 2022 bei etwa 28 Millionen Kubikmetern lag, was rund der Hälfte des gesamten energetisch genutzten Holzes entspricht.
Kritik an der Deckelung der Holzenergie
Die Familienbetriebe Land und Forst (Fablf) kritisieren eine pauschale Beschränkung als ineffizient. Leo von Stockhausen von Fablf äußerte Bedenken, dass ein heimischer, erneuerbarer Energieträger wie Holz nicht künstlich eingeschränkt werden sollte, insbesondere wenn Versorgungssicherheit und Klimaschutz ernst genommen werden.
Berichten zufolge hatte die EU-Kommission sogar eine strengere Deckelung erwogen, die jedoch verworfen wurde, da viele EU-Staaten dadurch ihre Klimaziele verfehlt hätten. Gerolf Bücheler vom FVH sieht den Vorschlag als kontraproduktiv für die Wärmewende an und kritisiert fehlende Maßnahmen zur Reduzierung fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas.
Erweiterte Nutzung von Biokraftstoffen
Neben der Limitierung von Festbiomasse plant die EU auch Anpassungen im Bereich Biokraftstoffe. Die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse sollen vereinfacht werden. Zudem ist ein „Bioenergie-Scoreboard“ geplant, das eine vereinfachte Treibhausgasberechnung für kleinere Anlagen ermöglichen soll.
Im Verkehrssektor möchte die EU-Kommission die Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse auf 7 Prozent angleichen. Derzeit liegt dieser Wert im EU-Durchschnitt bei 4,9 Prozent, in Deutschland sogar bei nur 4,4 Prozent. Bioenergieverbände fordern seit Langem eine Erhöhung auf 5,8 Prozent. Eine einheitliche Obergrenze könnte laut Kommission zu einer Steigerung der CO2-Einsparung durch Biokraftstoffe um etwa 30 Prozent führen.
Anpassungen des Rechtsrahmens zur Kostensenkung
Um die Klimaziele zu erreichen und Kostensteigerungen zu vermeiden, schlägt die EU-Kommission verschiedene Maßnahmen vor. Dazu gehören beschleunigte Genehmigungsverfahren, Abbau von Netzengpässen sowie die Förderung von Flexibilitäts- und Speicherlösungen. Auch sollen Verkehr, Wärme und Industrie verstärkt elektrifiziert werden.
Laut der EU ist eine Anpassung des Rechtsrahmens notwendig, um höhere Gesamtkosten der Energiewende sowie Risiken für Preisstabilität und Versorgungssicherheit zu vermeiden.
