Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehrssektor soll bis zum Jahr 2040 auf 65 % erhöht werden. Dieses Vorhaben bringt neue Perspektiven für die Landwirtschaft und die Biokraftstoffindustrie in Deutschland, indem es sowohl Planungssicherheit als auch neue Absatzchancen schafft.
Gesetzesentwurf zur THG-Quote auf dem Weg
Der Umweltausschuss des Bundestages hat kürzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der THG-Quote in einer überarbeiteten Fassung angenommen. Bereits am 23. April soll der Bundestag in seiner letzten Lesung darüber entscheiden, bevor das Gesetz nach Zustimmung des Bundesrates am 8. Mai in Kraft treten kann.
Der Vorschlag, die THG-Quote im Straßenverkehr bis 2040 schrittweise zu erhöhen, fand Unterstützung von CDU/CSU und SPD. Die Opposition bestehend aus AfD, Grünen und Linken lehnte den Entwurf ab. Ursprünglich war eine Erhöhung auf 59 % vorgesehen, doch die Koalition einigte sich auf ein ambitionierteres Ziel.
Anpassungen bei Biokraftstoffen und E-Mobilität
Im Rahmen des Kompromisses zwischen Union und SPD wurde beschlossen, die Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe von derzeit 4,4 % bis 2032 auf 5,8 % anzuheben. Ein Mitglied der Unionsfraktion betonte, dass dies zu einer Stabilisierung des Marktes beitrage und sowohl der Landwirtschaft als auch der heimischen Produktion neue Möglichkeiten eröffne.
Zudem ist vorgesehen, dass Strom aus Biogas ab Januar 2028 für Elektroladestationen angerechnet werden kann. Dies könnte eine neue Einnahmequelle für Betreiber von Biogasanlagen darstellen.
Kritikpunkte der Opposition
Die AfD äußerte Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Belastungen und der Planungsunsicherheiten, die durch die neuen Regelungen entstehen könnten. Vertreter der Grünen kritisierten insbesondere die geplante Ausweitung klimaschädlicher Optionen wie Anbaubiomasse-Kraftstoffen und forderten stattdessen eine stärkere Förderung von Schienenstrom als klimafreundliche Alternative.
Die Linke beanstandete die fortgesetzte Abhängigkeit von teuren fossilen Brennstoffen und forderte eine Reduzierung von Anreizen für E-Fuels zugunsten von Ladestrom als alleinige Erfüllungsoption innerhalb der THG-Quote im Verkehr.
Reaktionen aus der Bioenergiebranche
Laut Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie sei das Gesetz ein entscheidender Schritt in Richtung größerer Energiesouveränität. Die Erhöhung der THG-Quote ab 2027 auf 17,5 % wird als Signal für den Ausbau klimafreundlicher Kraftstoffe angesehen.
Sowohl der Bundesverband Bioenergie als auch das Hauptstadtbüro loben die stufenweise Anhebung der Anrechnung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse sowie den Einsatz von biogenem Wasserstoff in Fahrzeugen. Gleichwohl äußerten sie Bedauern über fehlende Mechanismen zur Betrugsprävention bei erneuerbaren Kraftstoffen.
Forderungen nach weiteren Maßnahmen
Die Verbände fordern einen Aktionsplan im Rahmen des REPowerEU-Plans zur Förderung biogenen Wasserstoffs gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie Regelungen für höhere Beimischungen von nachhaltigem Bioethanol. Trotz Kritik an fehlenden Regelungen sieht Sandra Rostek Verbesserungen bei Klimaschutz und Versorgungssicherheit durch das Gesetz gegeben.
Kritik an Benachteiligung fortschrittlicher Biokraftstoffe
Janet Hochi vom Biogasrat+ e.V. kritisierte die Rücknahme doppelter Anrechenbarkeit für fortschrittliche Biokraftstoffe wie Bio-CNG und Bio-LNG. Diese Entscheidung stelle ein negatives Signal für heimische Erzeuger dar, welche einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität leisten könnten.
