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Wasserentnahme für Landwirte: Diese Kreise verhängen strenge Verbote

Deutschland steht vor großen Herausforderungen bei der Wasserversorgung. Hitzeperioden und ausbleibender Regen führen dazu, dass viele Landkreise die Entnahme von Wasser stark einschränken oder sogar verbieten. Besonders betroffen sind Regionen wie die Region Hannover, wo bei Temperaturen über 27 Grad die Beregnung von Feldern untersagt ist, um Wasser zu sparen. Dieses Verbot betrifft sowohl private als auch landwirtschaftliche Flächen und wird bei Verstößen mit hohen Bußgeldern geahndet.

Spannungen in Bayern wegen neuem Wassercent

In Bayern sorgt der kürzlich eingeführte Wassercent für Unruhe unter den Landwirten. Diese neue Abgabe von 10 Cent pro Kubikmeter entnommenen Wassers führt laut dem Bayerischen Bauernverband zu einer zusätzlichen Belastung der Landwirte, ohne einen klaren Nutzen für den Wasserschutz zu schaffen. Der Verband kritisiert, dass die heimische Landwirtschaft hierdurch unverhältnismäßig belastet wird.

Der Freibetrag liegt im Jahr 2026 aufgrund des verkürzten Erhebungszeitraums bei 2.500 Kubikmetern und wird ab 2027 auf 5.000 Kubikmeter pro Jahr erhöht. Der Bauernverband rät den Betroffenen, den Wasserverbrauch genau zu dokumentieren, um möglichen Missverständnissen bei der Abrechnung vorzubeugen.

Einschränkungen in weiteren Bundesländern

Auch in anderen Teilen Deutschlands sieht es nicht besser aus. In Sachsen und Baden-Württemberg beispielsweise gibt es bereits strikte Entnahmeverbote in mehreren Landkreisen wie dem Schwarzwald-Baar-Kreis und dem Bodenseekreis. Die Behörden betonen zwar, dass die Trinkwasserversorgung aktuell noch gesichert sei, jedoch könnten bei anhaltender Trockenheit weitere Einschränkungen folgen.

Sachsen meldet bereits flächendeckende Verbote in Städten wie Dresden und Leipzig sowie in verschiedenen Kreisen wie dem Erzgebirgskreis und Zwickau. Hier sind Maßnahmen notwendig geworden, um die ohnehin schon niedrigen Pegelstände weiter zu stabilisieren.

Wasserrechtliche Regelungen für Landwirte

Landwirte müssen sich an strenge wasserrechtliche Bestimmungen halten, wenn sie Wasser zur Bewässerung nutzen wollen. Das Bundes-Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt, dass eine Genehmigung erforderlich ist, um Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Selbst wenn ein Landkreis spezielle Allgemeinverfügungen erlässt, gelten diese auch für landwirtschaftliche Betriebe mit bestehenden Entnahmerechten.

In manchen Fällen besteht eine erlaubnisfreie Grundwasserbenutzung gemäß § 46 WHG für bestimmte Zwecke wie den Hofbetrieb oder das Viehtränken außerhalb des Hofes. Dennoch sollten Landwirte stets aktuelle Informationen einholen, um Rechtsverstöße und damit verbundene Strafen zu vermeiden.

Ausblick: Trockenheit bleibt bestehen

Der Ausblick für die kommenden Wochen bleibt düster: Wettervorhersagen prognostizieren weiterhin überdurchschnittlich warme Temperaturen mit wenig Niederschlag für Ende Juni 2026. Auch wenn vereinzelte Gewitter auftreten können, fehlt es an ausgiebigen Regenfällen, die dringend benötigt werden würden, um die Dürre im Boden nachhaltig zu beseitigen.