Die anhaltende Trockenheit in Bayern hat die wirtschaftliche Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe erheblich verschlechtert. Um den betroffenen Bauern zu helfen, plant der Freistaat steuerliche Erleichterungen und Anpassungen im Ökorecht. Dies gab Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) bekannt und versprach schnelle, unbürokratische Unterstützung, um die finanzielle Belastung der Landwirte zu mindern.
Steuerliche Entlastungen zur Unterstützung
Im Rahmen eines Gesprächs zwischen dem Präsidenten des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Günther Felßner, und Finanzminister Füracker wurde vereinbart, dass landwirtschaftliche Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Stundungen erhalten können. Zudem sollen die Einkommensteuer-Vorauszahlungen an die aktuelle Ertragslage angepasst werden, um den finanziellen Druck auf die Landwirte zu verringern. Diese Maßnahmen sollen schnell und unbürokratisch von den zuständigen Finanzämtern bearbeitet werden.
Erleichterungen für Biobetriebe beim Futterzukauf
Das bayerische Landwirtschaftsministerium hat aufgrund der Futtermittelengpässe durch die Dürre den Katastrophenfall nach europäischem Ökorecht anerkannt. Dies ermöglicht es Biobetrieben, konventionelles Raufutter wie Heu und Silage zuzukaufen, wenn ökologisches Futter nicht verfügbar ist. Ausnahmen gelten jedoch nicht für Kraftfuttermittel, die weiterhin aus biologischer Produktion stammen müssen.
Biobetriebe müssen vor dem Zukauf von konventionellem Futter einen Antrag bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft stellen. Das Institut stellt hierfür ein entsprechendes Formular bereit. Die betroffenen Landwirte sollten außerdem ihre Bioverbände und Abnehmer über die geplanten Maßnahmen informieren, da diese möglicherweise weiterhin Einschränkungen beim Einsatz konventioneller Futtermittel vorsehen.
Klimabedingte Herausforderungen in Bayern
Laut einer Analyse der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft lagen die Niederschläge von März bis Juli 2026 deutlich unter dem Durchschnitt. In Kombination mit hohen Temperaturen führte dies zu einer Dürresituation in ganz Bayern, was insbesondere tierhaltende Betriebe vor große Herausforderungen stellt. Die Ausnahmeregelung für den Zukauf von konventionellem Raufutter gilt daher bayernweit und soll solange bestehen bleiben, bis sich die Versorgungslage verbessert hat – maximal jedoch für ein Jahr.
