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Illegal geschossener Wolf im Kreis Rotenburg entdeckt

Im Landkreis Rotenburg sorgt der Fund eines vermutlich illegal erschossenen Wolfs für Unruhe unter Tierhaltern und Landräten. Ein Wanderer entdeckte am Sonntag in einem Waldstück bei Lauenbrück den toten Wolf. Nach Berichten des NDR wurde das Tier erschossen und dort abgelegt. Ein Wolfsberater und der örtliche Jagdpächter, die den Kadaver untersuchten, stellten ein Einschussloch im Bauchbereich fest. Der Kadaver wird nun im Leibniz-Institut für Wildtierforschung untersucht, um die genaue Todesursache zu klären und das Tier über DNA-Analyse einem Rudel zuzuordnen.

Die Polizei hat Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Das niedersächsische Umweltministerium weist darauf hin, dass das Abschießen von Wölfen streng reguliert ist und nur von geschultem und anerkanntem Personal durchgeführt werden darf, wenn eine entsprechende Freigabe vorliegt. Der illegale Abschuss eines Wolfes zieht erhebliche Strafen nach sich.

Parallel zu diesem Vorfall trafen sich der Umweltminister Christian Meyer und der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages mit Landräten mehrerer Landkreise in Uelzen, um über den Umgang mit dem Wolf zu diskutieren. Im Fokus stand ein regional differenziertes Bestandsmanagement, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Die Landräte planten, dem Minister Resolutionen zu überreichen, die ihre Sorgen und Forderungen zum Ausdruck bringen.

Ein weiterer Vorfall wurde aus Ehmkendorf gemeldet, wo innerhalb von zehn Tagen ein Wolf Weidetiere auf einer Koppel angegriffen hat. Schäfer Andre Brandt fand eine Ziege und sechs Schafe tot sowie weitere fünf schwer verletzt. Der Schäfer entschied sich dazu, die verbleibenden Tiere von der Koppel zu nehmen, um sie zu schützen. Das Ministerium bestätigte, dass es sich bei dem Angreifer um einen Wolf handelte und dass ein Abschuss beantragt wurde. In Mecklenburg-Vorpommern, wo der Vorfall stattfand, ist jedoch derzeit kein Abschuss erlaubt. Eine entsprechende Verordnung soll erst im August in Kraft treten, bis dahin gilt der Schutz für Elterntiere.

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