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Photovoltaik: Lassen sich Betriebsausgaben trotz Steuerfreiheit anerkennen?

Mit dem 2022 hat die Bundesregierung kleinere steuerfrei gestellt. Ein Gewinn ist demnach nicht mehr zu ermitteln. Nun ist aber unklar, ob sich Betriebsausgaben trotzdem abziehen lassen, die mit früheren, steuerpflichtigen Einnahmen der Anlage zusammenhängen. Steuerberater Erwin Reichholf, evovis, erklärt was derzeit gilt.

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Quelle: Rind und e.V.