Am Donnerstag wird der Deutsche Bundestag aller Voraussicht nach Änderungen verabschieden, die sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer betreffen. Während der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) von einer „deutlichen Verbesserung“ spricht, bezeichnet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Maßnahmen als „Arbeitsverweigerung“.
Nach der Zustimmung des Rechtsausschusses am Mittwoch steht der Entwurf des „Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (Bundestags-Drucksache 20/9890) nun zur finalen Abstimmung. Der Bundestag wird die zweite und dritte Beratung am Donnerstagabend um 21:20 Uhr durchführen.
Der Regierungsentwurf fand breite Unterstützung bei SPD, Grünen, FDP, CDU/CSU und der Linken, während die AfD dagegen stimmte. Parallel wird ein separater Entwurf der CDU/CSU zum „beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken“ (Bundestags-Drucksache 20/6950) beraten. Beide Entwürfe zielen darauf ab, den Einsatz von Stecker-Solargeräten zu erleichtern. Der Entwurf der Union wurde bereits im Mai 2023 eingebracht, während der Regierungsentwurf aus dem Dezember 2023 stammt und umfassendere Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz und im Mietrecht enthält.
Im Kern der Änderungen steht die Anpassung von Paragraph 20 Absatz 2 Satz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes, der Wohnungseigentümern das Recht einräumt, steckerfertige Photovoltaikanlagen auf ihren Balkonen oder Terrassen zu nutzen. Für Mieter soll durch eine Änderung von Paragraph 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein entsprechender Anspruch gegenüber ihren Vermietern entstehen.
Der BSW-Solar begrüßt die Gesetzesänderung und spricht von einem „gesetzlichen Anspruch“, der Vermieter und Eigentümergesellschaften verpflichtet, die Zustimmung zu erteilen. Ausnahmen sollen nur in begründeten Fällen, wie zum Beispiel bei Vorgaben des Denkmalschutzes, möglich sein.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert diese Ausnahmen scharf. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, bezeichnet das Gesetz als unzureichend und wirft dem FDP-Justizminister Marco Buschmann „Arbeitsverweigerung“ vor. Sie bemängelt, dass das Gesetz keine klaren Kriterien für Photovoltaik-Balkonanlagen definiere und weiterhin „absurde Gründe wie die Ästhetik“ gegen die Installation angeführt werden könnten. Zudem fehlten umfassendere Regelungen für Photovoltaik-Anlagen und Speicher. Die DUH fordert ein „Solarpaket 2“ in dieser Legislaturperiode, das auch Vereinfachungen für Balkonkraftwerke in Kleingärten beinhaltet.
Auch der genossenschaftliche Energieversorger Green Planet Energy äußert Kritik. Carolin Dähling, Leiterin Politik und Kommunikation, begrüßt zwar die Beseitigung bedeutender Hindernisse, sieht jedoch die Chance auf ein „PV-Recht für alle“ verpasst. Die Installation von Photovoltaik-Dachanlagen bleibt für Wohnungseigentümergemeinschaften weiterhin komplex und abstimmungsintensiv. Green Planet Energy fordert daher einen Solarstandard für möglichst viele Dächer, um das Potenzial der urbanen Energiewende zu nutzen und die Kostenvorteile der Erneuerbaren direkt zu erschließen.