Anzeige
 

Lockerungen im Kreis Görlitz: ASP-Regeln werden teilweise aufgehoben

Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest () gibt es im Kreis Görlitz Fortschritte zu vermelden. Aufgrund der Tatsache, dass im Süden des Kreises seit über zwölf Monaten kein neuer Seuchenfall aufgetreten ist, hat das Kreishaus beschlossen, die Restriktionen zu lockern. Das Infektionsgebiet wurde verkleinert, und Gebiete südlich der B6 von Eiserode bis Löbau sowie westlich der B178 und der Straßen Zittau-Oybin-Lückendorf wurden zur Sperrzone I erklärt.

Erleichterungen für Landwirtschaft und Jagd

Die Lockerungen bedeuten, dass die Einschränkungen für Land- und sowie für die Jagd in diesen Gebieten zurückgenommen werden. Hausschweine können nun wieder genehmigungsfrei nach Deutschland verbracht werden, was eine erhebliche Erleichterung für die betroffenen Landwirte darstellt.

Weiterhin Vorsicht geboten

Trotz dieser positiven Entwicklung ist die Afrikanische Schweinepest noch nicht vollständig besiegt. Im Norden des Kreises Görlitz, nördlich des Bärwalder Sees, gibt es weiterhin aktive Seuchenfälle. Die Behörden appellieren daher an die Bevölkerung, tote Tiere dem überwachungs- und Veterinäramt zu melden. Die Wildabwehrzäune bleiben vorerst bestehen, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern.

Internationale Entwicklungen

Auch bleibt die Lage angespannt. Aus Ländern wie Italien und werden weiterhin neue Fälle der Afrikanischen Schweinepest gemeldet. Diese Situation verdeutlicht, wie wichtig es ist, wachsam zu bleiben und die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche konsequent umzusetzen.

Die Lockerungen im Kreis Görlitz sind ein wichtiger Schritt zur Normalisierung, doch die Bedrohung durch die ASP bleibt bestehen. Die Bevölkerung und insbesondere die Landwirte sind aufgefordert, weiterhin aufmerksam zu sein und die bestehenden Schutzmaßnahmen zu beachten.