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Landwirtschaft und Ernährung im Grundgesetz: Forderung nach Änderung

Heute vor 75 Jahren wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erlassen. Es verleiht der jungen Bundesrepublik bis heute einen verfassungsrechtlichen Rahmen, der die Freiheit, Demokratie und Grundrechte ihrer Bürger sichert. Auffällig ist jedoch, dass die Begriffe „“, „Landwirt“ oder „Bauer“ darin nicht vorkommen. Das Wort „Ernährung“ erscheint nur einmal, und „landwirtschaftliche Erzeugung“ wird gerade zwei Mal erwähnt. Bedeutet das, dass das Grundgesetz keine große Relevanz für den Agrarsektor hat? Keineswegs.

Der konstitutionelle Rahmen unserer Verfassung gilt für Landwirte genauso wie für ihre Märkte. Ohne diese Grundlage wäre die Welt auch für die in Deutschland eine völlig andere. -Präsident Joachim Rukwied betont: „Das Grundgesetz als unsere Verfassung ist die Basis für Stabilität, Frieden und Wohlstand in unserem Land.“ Rukwied ist überzeugt, dass Ernährungssicherung als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen werden sollte, um diese Basis zu stärken.

Diese Forderung des Deutschen Bauernverbands (DBV) ist nicht neu. Bereits 2021 stellte der Verband ein Zukunftskonzept vor, das empfahl, das Grundgesetz in Art. 20a (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere) um die Ziele Ernährungssicherung und Klimaschutz zu ergänzen. Der vorgeschlagene Text lautete: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen, die Grundlagen der menschlichen Ernährung, die Tiere und das Klima im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Die Corona-Krise und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine haben gezeigt, wie fragil die internationale Lebensmittelversorgung ist. Während die Ernährungssicherung zeitweise politisch sehr präsent war, ist das Thema inzwischen wieder in den Hintergrund getreten. Das 75-jährige Jubiläum des Grundgesetzes könnte jedoch als Anlass dienen, die Bedeutung der Landwirtschaft und ihrer Lebensmittelerzeugung erneut ins Bewusstsein zu rufen.

Die CDU hat bereits reagiert und das Staatsziel im Mai in ihr Grundsatzprogramm aufgenommen. Ob weitere politische Akteure diesem Beispiel folgen, bleibt abzuwarten. Doch die Herausforderungen und Unsicherheiten der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass eine stärkere Verankerung der Ernährungssicherung im Grundgesetz die Resilienz und der deutschen Landwirtschaft fördern könnte.

Landwirte in Deutschland sind auf stabile rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen, um ihre Betriebe nachhaltig und zukunftsfähig zu führen. Die Aufnahme der Ernährungssicherung ins Grundgesetz wäre ein wichtiger Schritt, um die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft anzuerkennen und die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten.