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Düngerecht: Neuerungen und politischer Fahrplan

Nach monatelangem Warten gibt es Fortschritte beim Düngerecht. In der vergangenen Woche haben die drei Regierungsfraktionen im Bundestag die Novelle des Düngerechts beschlossen. Ein Entschließungsantrag brachte dabei einige Änderungen am bisherigen Entwurf mit sich.

Die geplante Novelle ist Teil eines umfassenderen Gesetzespakets. Neben der Überarbeitung des Düngerechts werden auch die Stoffstrombilanzverordnung angepasst und ein nationales Nährstoffmonitoring eingeführt.

Die Europäische Kommission hatte Deutschland zuvor vorgeworfen, gegen die Nitratrichtlinie zu verstoßen. Nach der Umsetzung strengerer Maßnahmen wie einer verschärften Düngerverordnung und der Neuausweisung der Roten Gebiete wurde das Vertragsverletzungsverfahren im Jahr 2023 eingestellt. Die Novelle des Düngerechts soll nun die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sicherstellen.

Eine wichtige Änderung betrifft die Stoffstrombilanz, die zukünftig als „Nährstoffbilanz“ bezeichnet wird. Landwirtschaftliche Betriebe müssen nun ab einer Fläche von 15 ihre Nährstoffströme dokumentieren. Bisher galt diese Pflicht erst ab 20 Hektar. Zudem sollen die maximal zulässigen Bilanzwerte für Phosphor und angepasst werden. Es sind spezielle Regelungen für Ausnahmefälle wie witterungsbedingte Schäden vorgesehen.

Ausnahmen von der Nährstoffbilanzverordnung gelten weiterhin für Betriebe und , die weniger als 750 kg Stickstoff in Form von Wirtschaftsdüngern aufnehmen oder erzeugen. Auch bestimmte Flächen wie Kurzumtriebsplantagen und Zierpflanzenkulturen sind ausgenommen.

Die Ampelkoalition plant, das Nährstoffmonitoring benutzerfreundlich zu gestalten. Bereits vorhandene Daten sollen nicht erneut von den Betrieben erfasst werden müssen, sondern anonymisiert an Bundesbehörden weitergeleitet werden.

Für die Roten Gebiete, die besonders nitratbelastete Flächen kennzeichnen, sollen künftig einzelbetriebliche Ausnahmen von den Auflagen ermöglicht werden. Die Umsetzung des Monitoringversprechens gegenüber der Europäischen Kommission ist hierbei entscheidend. Das Bundesministerium für Ernährung und soll alle zwei Jahre über gewährte Erleichterungen berichten.

Der muss die Änderungen zum Düngerecht noch billigen. Erst danach können die neuen Monitoring- und Nährstoffbilanzverordnungen in Kraft treten. Die geplanten Erleichterungen in den Roten Gebieten werden erst wirksam, wenn diese Verordnungen umgesetzt sind.

Ein genauer Zeitplan für die Umsetzung der Gesetzesänderungen steht noch nicht fest. Die Regierungsfraktionen streben eine bürgerfreundliche Umsetzung an, müssen jedoch sicherstellen, dass die Maßnahmen mit der Europäischen Kommission abgestimmt sind, um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.

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