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Glyphosat in der Landwirtschaft: Das gilt ab 1. Januar 2024

Mit einer Eilverordnung hat das Bundesministerium für Ernährung und (BMEL) Rechtssicherheit geschaffen: Glyphosat darf auch künftig in Deutschland eingesetzt werden. So sind die Regeln ab dem neuen Jahr.

Von Claudia Duda

Eigentlich sollte in Deutschland der Einsatz von Glyphosat ab 2024 verboten sein. Doch nachdem die EU-Kommission Mitte November die Zulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre angekündigt hatte, musste auch die Gesetzeslage hierzulande geändert werden – denn EU-Recht schlägt Deutsches Recht. Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Mitte Dezember eine sogenannte Eil-Verordnung erlassen, mit der Rechtssicherheit für den weiteren Einsatz von Glyphosat geschaffen ist.

Glyphosat: Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr

Die Glyphosat-Eilverordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr. Das teilte das BMEL mit. Sie sieht vor, dass die bestehenden Beschränkungen für die Anwendung von Glyphosat und die damit verbundenen Sanktionen übergangsweise weiter gelten.

Zuvor hatte bereits das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat bis zum 15. Dezember 2024 verlängert.

Firmen müssen neuen Antrag stellen

Hintergrund ist die bis zum 15. Dezember 2033 verlängerte Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat in der Europäischen Union. So steht es in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2660. Laut BVL bedeutet das konkret: Sofern ein Produkt mit Glyphosat eine Zulassung bis zum 15. Dezember 2023 hat, wird das Zulassungsende um genau ein Jahr verlängert – auf den 15. Dezember 2024. Firmen, die eine Zulassung haben, können innerhalb von drei Monaten (ab Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung) einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung stellen.

Glyphosat: Minister Özdemir erneuert seine Kritik

Das BMEL erarbeitet eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, um eine Anschlussregelung an die Eilverordnung zu schaffen. Bundeslandwirtschaftsminister () bekräftigte seine Kritik, das umstrittene Herbizid wieder zuzulassen. „Ich halte die Entscheidung der EU-Kommission für falsch, Glyphosat bis 2033 zu genehmigen und sehe sie auch nicht vom Votum der EU-Staaten gedeckt“, erklärte der Minister. Laut Özdemir schade Glyphosat „ohne Zweifel“ der Artenvielfalt. 

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