Im aktuell geleakten Entwurf des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gibt es sowohl positive als auch negative Aspekte für die Biogasbranche. Während kleinere Gülleanlagen von den geplanten Änderungen profitieren könnten, bleiben größere Anlagen weitgehend außen vor. Diese Ungleichheit sorgt in der Branche für Unmut und könnte auf dem bevorstehenden Biogasgipfel in Ulm zu hitzigen Debatten führen.
Verbesserte Vergütung für kleine Gülleanlagen
Laut dem neuen EEG-Entwurf soll die Förderung für kleinere Gülleanlagen, die mindestens 80 % Gülle verwenden und eine maximale Leistung von 150 kW haben, verlängert werden. Ursprünglich sollte diese Förderung Ende 2024 auslaufen. Nun ist geplant, die Vergütung deutlich zu erhöhen: Anlagen bis 75 kW sollen künftig 20,4 ct/kWh erhalten, während Anlagen mit mehr als 75 kW bis zu 150 kW mit 18,1 ct/kWh vergütet werden sollen. Zuvor lag der Vergütungssatz bei lediglich 7,5 ct/kWh. Die Förderdauer wird um zwei Jahre auf insgesamt zwölf Jahre verlängert, allerdings bedarf es noch der Zustimmung der EU-Kommission.
Kritik an unzureichenden Ausschreibungsmengen
Die geplanten Änderungen stoßen jedoch bei größeren Biogasanlagen auf Kritik. Der Fachverband Biogas bemängelt, dass die vorgesehenen Ausschreibungsvolumina von jährlich 500 Megawatt bis zum Jahr 2032 nicht ausreichen. Sie fordern mindestens das Dreifache dieser Menge, um eine angemessene Flexibilisierung zu ermöglichen. Laut dem Verband wurden die Schwächen des Biomassepakets in Bezug auf Flexibilitätsanforderungen nicht adressiert.
Spannungen zwischen Regierungsplänen und Koalitionsvertrag
Thomas Karle vom Fachverband Biogas äußerte sich enttäuscht über die Diskrepanz zwischen den Zielen des Koalitionsvertrags und den aktuellen Entwürfen. Die ursprünglichen Pläne von Union und SPD sahen vor, das Flexibilitätspotenzial der Biomasse voll auszuschöpfen und bestehende Beschränkungen zu überprüfen. Vor dem Hintergrund volatiler Energiepreise und geopolitischer Unsicherheiten fordert er einen stärkeren Fokus auf heimische Energiequellen wie Biogas zur Sicherung der Energieversorgung.
- Kleine Gülleanlagen: Verbesserte Vergütungsstrukturen
- Größere Anlagen: Forderung nach höheren Ausschreibungsmengen
- Zukunftsperspektiven: Diskussionen beim Biogasgipfel erwartet
Der erste süddeutsche Biogasgipfel am 4. Mai in Ulm wird voraussichtlich eine Plattform für intensive Diskussionen über die zukünftige Ausgestaltung der Biogasförderung bieten. Die Verbändeanhörung beginnt bereits am Freitag, den 24. April, während ein Kabinettsbeschluss Mitte Mai erwartet wird.
