Die Europäische Union hat am 21. April 2026 eine umfassende Reform des Gentechnikrechts beschlossen, welche die Anwendung neuer genetischer Techniken (NGT) in der Landwirtschaft erleichtert. Diese Entscheidung fällt in eine Zeit, in der der Klimawandel und die Ernährungssicherheit verstärkt in den Fokus rücken. Das Ziel der neuen Verordnung ist es, die Ernährungssicherheit zu erhöhen und Landwirten den Zugang zu innovativen Züchtungsmethoden zu ermöglichen. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung jedoch.
Neue Perspektiven für Landwirte
Mit der neuen Regelung sollen europäische Landwirte von gleichen Wettbewerbsbedingungen profitieren und ihre Abhängigkeit von Drittländern reduzieren. Die EU strebt an, durch diese Reform Pflanzen zu entwickeln, die nicht nur widerstandsfähiger gegen klimatische Veränderungen sind, sondern auch ressourcenschonender angebaut werden können. Dies könnte langfristig den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verringern und die Anpassungsfähigkeit von Kulturpflanzen an den Klimawandel verbessern.
Was sind Neue Genomische Techniken?
Unter dem Begriff Neue Genomische Techniken (NGT) versteht man fortschrittliche Methoden der Pflanzenzüchtung, bei denen gezielt Gene oder DNA-Bausteine verändert werden können – präziser als mit herkömmlichen Methoden. Zu diesen Techniken zählt insbesondere das Genom-Editing-Verfahren CRISPR/Cas sowie die Cisgenese, bei der genetisches Material ausschließlich innerhalb verwandter Pflanzenarten ausgetauscht wird.
Kategorisierung nach NGT1 und NGT2
Die neue Verordnung unterscheidet zwischen zwei Kategorien: NGT1 und NGT2. Während NGT1-Pflanzen als gleichwertig mit klassisch gezüchteten Sorten betrachtet werden und keine Kennzeichnungspflicht haben, fallen NGT2-Pflanzen weiterhin unter das bestehende Gentechnikrecht. Letztere bleiben kennzeichnungspflichtig und können von Mitgliedstaaten im Anbau verboten werden. Eine besondere Rolle spielt hier auch die Cisgenese bei NGT1-Pflanzen, da sie keine Herbizidtoleranz oder insektiziden Eigenschaften aufweisen dürfen.
Prüfungskriterien für NGT1-Pflanzen
Bevor eine Pflanze als NGT1 anerkannt wird, muss ein Antrag bei der EU-Kommission eingereicht werden, der umfassende Informationen zur genetischen Veränderung enthält. Diese Daten werden dann von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA geprüft. Nach einer positiven Bewertung erfolgt eine Aufnahme in eine öffentliche Datenbank, welche auch Informationen über mögliche Patente umfasst.
Kritische Stimmen zur Kennzeichnung
In der politischen Debatte ist besonders die fehlende Kennzeichnungspflicht für NGT1-Produkte umstritten. Kritiker befürchten eine eingeschränkte Wahlfreiheit für Verbraucher und warnen vor einer geschwächten Rückverfolgbarkeit. Zudem könnten Patente auf neue Sorten zu einer Marktkonzentration führen. Befürworter wie Maria Panayiotou aus Zypern sehen hingegen Vorteile für Landwirte in Bezug auf Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
Zeitplan für Inkrafttreten
Sobald das EU-Parlament dem Gesetzestext formal zustimmt, tritt die Verordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die vollständige Umsetzung erfolgt nach einem Übergangszeitraum von 24 Monaten, sodass ab Mitte 2028 mit dem neuen Rechtsrahmen gerechnet werden kann.
