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Neue Biomasseverordnung: Waldbauern fürchten Absatzverluste bei Holz

Im Zuge der Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) hat das Bundeskabinett kürzlich eine neue Biomasseverordnung beschlossen. Diese Entscheidung könnte für Waldbauern in Deutschland erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere bei der Vermarktung von Energieholz nach Schadereignissen. In Zukunft soll es für diverse Holzsortimente wie Sägerundholz und Furnierrundholz im Allgemeinen keine Förderung mehr nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geben, es sei denn, die Energieversorgungssicherheit erfordert dies oder die lokale Industrie kann das Holz nicht höherwertig nutzen.

Förderungseinschränkungen für Neuanlagen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat klargestellt, dass Industrierestholz weiterhin förderfähig bleibt. Für neue Biomasseanlagen, die ausschließlich Strom produzieren und forstwirtschaftliche Biomasse verwenden, entfällt jedoch die EEG-Förderung. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Technologien zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung (BECCS) integriert sind. Die Regelungen betreffen ausschließlich Neuanlagen und Bestandsanlagen, die eine Anschlussförderung anstreben; bestehende Förderungen bleiben unverändert.

Kritik aus der Holzbranche

Die Entscheidung stößt auf Widerstand innerhalb der Holzindustrie. Gerolf Bücheler vom Fachverband Holzenergie kritisiert den Ausschluss von Holzbiomasse als hinderlich für Waldbesitzer, da dies Absatzmöglichkeiten in Zeiten eines Überangebots verknappen würde. Auch die Verfügbarkeit von Brennstoffen für Biomasseanlagen könne dadurch leiden. Bücheler argumentiert zudem, dass Stümpfe und Wurzeln entscheidend für die Waldpflege seien und ohne geeignete Entsorgungsmöglichkeiten Probleme verursachen könnten.

Österreich als Vorbild

Ein Blick nach Österreich zeigt eine alternative Herangehensweise an die EU-Vorgaben, die praxisnäher erscheint. Dort gibt es neben „Rundholz in Industriequalität“ auch die Kategorie „Rundholz, das für industrielle Nutzung ungeeignet ist“, welches weiterhin förderfähig bleibt. Diese Regelung berücksichtigt sowohl Marktbedingungen am Holz- als auch am Energiemarkt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Zudem ermöglicht Österreich Förderausnahmen zur Waldbrandprävention und bei Schadereignissen. Die österreichische Lösung wird von der dortigen Biomassebranche positiv aufgenommen.