Die Bundesregierung plant, den Ausbau der Windenergie durch eine zusätzliche Ausschreibung im Jahr 2026 erheblich zu beschleunigen. Ein Volumen von 5.000 Megawatt soll im Rahmen dieser Sondermaßnahme vergeben werden, um genehmigte Projekte schneller umzusetzen.
Hintergrund: Realisierungsstau bei Windprojekten
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Windkraftprojekte genehmigt, allerdings stockt die Umsetzung. Der bestehende Realisierungsstau ist ein zentrales Problem, dem der neue Gesetzentwurf begegnen soll. Die geplante Ausschreibung soll nicht auf die regulären Mengen angerechnet werden und somit zusätzliche Kapazitäten schaffen.
Genehmigungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Bevor die Sonderausschreibung durchgeführt werden kann, muss sie von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Die Bundesregierung hat bereits im Klimaschutzprogramm 2026 zusätzliche Windmengen angekündigt. Durch die EEG-Novelle 2027 und ein Netzanschlusspaket sollen insgesamt weitere 12 GW ausgeschrieben werden, um das Ziel von 115 GW Windleistung an Land bis 2030 zu erreichen.
Vorteile für Projektentwickler und Betreiber
Die geplante Sonderausschreibung könnte für Projektentwickler und Betreiber kurzfristig mehr Marktchancen bieten. Die Maßnahme verbessert laut dem Entwurf die Planungs- und Investitionssicherheit, ohne zusätzlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft zu verursachen. Für die Bundesnetzagentur bedeutet dies lediglich einen weiteren Ausschreibungstermin.
Mit diesen Maßnahmen erhofft sich die Regierung eine zügigere Umsetzung bereits genehmigter Windkraftprojekte, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland voranzutreiben.
