Ein kürzlich vom Bundeskabinett beschlossener Verordnungsentwurf könnte erhebliche Auswirkungen auf die Verwendung von Holz als Energiequelle haben. Ziel ist es, bestimmte Holzsortimente wie Sägerundholz und Furnierrundholz von der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auszuschließen, was damit begründet wird, dass hochwertigere industrielle Nutzungsmöglichkeiten vorhanden sind. Diese Anpassung erfolgt gemäß den Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III der Europäischen Union.
Anpassungen in der Biomasseverordnung
Die geplante Änderung der Biomasseverordnung soll sicherstellen, dass nur noch solche Holzsortimente zur Stromerzeugung gefördert werden, die nicht für andere industrielle Zwecke geeignet sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hebt hervor, dass diese Regelung sowohl für neue Anlagen als auch für bestehende Anlagen gelten soll, die in eine Anschlussförderung übergehen. Die Zustimmung des Bundestages steht jedoch noch aus.
Laut dem Entwurf soll die Stromerzeugung aus den ausgeschlossenen Holzsortimenten nur dann förderfähig bleiben, wenn sie zur Sicherstellung der Energieversorgung nötig ist oder wenn lokale Industrien technisch oder mengenmäßig nicht in der Lage sind, die Biomasse anders zu nutzen.
Förderfähigkeit von Industrierestholz
Während bestimmte Sortimente ausgeschlossen werden sollen, bleibt Industrierestholz weiterhin förderfähig. Allerdings sieht der Entwurf vor, dass reine Stromerzeugungsanlagen ohne zusätzliche Technologien zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung künftig keine EEG-Förderung mehr erhalten. Diese Maßnahme dient dem BMWi zufolge der Ressourcenschonung und der Flexibilität in der Nutzung.
Kritik und Forderungen nach Anpassungen
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat Nachbesserungen am Verordnungsentwurf gefordert. Seiner Ansicht nach müsse Energieholz für die Wärmewende genutzt werden dürfen, wenn es ausreichend verfügbar ist. Er betont, dass Holzsortimente nicht aufgrund staatlicher Regelungen von der energetischen Nutzung ausgeschlossen werden sollten, wenn sie faktisch nicht anderweitig eingesetzt werden können.
Aiwanger argumentiert weiter, dass andernfalls wertvolle Ressourcen im Wald ungenutzt verrotten könnten, anstatt fossile Brennstoffe zu ersetzen. In einem Schreiben an die Bundesministerin plädiert er dafür, den Waldbesitzern die Freiheit zu geben, marktorientierte Entscheidungen über ihre Energieholznutzung zu treffen.
Holzenergie als zentrale Komponente
Die Bedeutung von Holzenergie für die Wärmewende in Deutschland und Bayern wird durch Zahlen unterstrichen: In Bayern trägt feste Biomasse etwa 20 Prozent zur Wärmebereitstellung und zwei Prozent zur Stromerzeugung bei. Angesichts dieser Zahlen fordert Aiwanger eine Überprüfung der neuen Regelungen unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und Marktbedingungen.


