Das EU-Parlament hat kürzlich neue Mindeststandards für die Haltung und Zucht von Hunden verabschiedet. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Tierschutz innerhalb der Europäischen Union zu stärken. Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelungen ist das Verbot von Verpaarungen zwischen eng verwandten Hunden, wie Eltern und Nachkommen oder Geschwistern. Ziel dieser Einschränkungen ist es, genetische Defekte und gesundheitliche Probleme bei den Tieren zu vermeiden.
Verbesserte Zuchtstandards
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die gezielte Zucht auf extreme körperliche Merkmale, die häufig mit Gesundheitsrisiken verbunden sind. Laut Dagmar Heydeck vom Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) hat dieser bereits rassespezifische Anweisungen erlassen, um solche Praktiken zu regulieren. Dennoch sieht sich der VDH mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, da einige behördliche Auflagen als unverhältnismäßig angesehen werden. Darüber hinaus verbietet die neue Gesetzgebung jegliche Art von Verstümmelung für Ausstellungen oder Wettbewerbe.
Einschränkungen beim Kupieren
Das Kupieren von Hundeschwänzen bleibt jedoch unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Sofern es zur Gesundheitserhaltung des Hundes nötig ist und im Einklang mit nationalen Gesetzen steht, darf diese Praxis weiterhin durchgeführt werden. Speziell für Jagdhunde wird das vorsorgliche Kupieren oft als notwendig erachtet, um Verletzungen in dichtem Unterholz zu verhindern.
Erweiterte Pflichten für Hundehalter
Neben den Züchtern sind auch Hundehalter von den neuen Regelungen betroffen. So soll künftig jeder Hund mit einem Mikrochip versehen werden, was in vielen EU-Ländern bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Anbinden von Hunden an feste Objekte ist nur noch aus medizinischen Gründen erlaubt, um Misshandlungen und Vernachlässigungen vorzubeugen.
Neue Sicherheitsvorschriften für Halsbänder
Zudem dürfen keine Stachel- oder Würgehalsbänder mehr ohne integrierte Sicherheitsvorrichtungen verwendet werden. Obwohl Elektroreiz-Halsbänder in vielen europäischen Ländern üblich sind, um Hunde vor Gefahren wie Verkehrsunfällen zu schützen, bleiben diese Regelungen unberührt, solange die Geräte nicht kommerziell vertrieben werden.
