Das EU-Parlament hat jüngst eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die Vertragsbeziehungen im Milchsektor neu regeln soll. Künftig müssen Molkereien schriftliche Lieferverträge vorlegen, in denen der Milchpreis, die Liefermenge und die Laufzeiten genau festgelegt sind. Diese Maßnahme, die von 560 EU-Abgeordneten unterstützt wurde, soll die Marktstellung und das Einkommen der Milcherzeuger stärken. Die Einführung der Vertragspflicht erfolgt zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen, vorausgesetzt der EU-Rat stimmt dem Kompromiss zu – was als sehr wahrscheinlich gilt.
Vertragsdetails und Ausnahmen
Die vorgeschriebenen Verträge müssen nicht nur den Preis, sondern auch Anpassungsklauseln enthalten. Eine Ausnahme von dieser Pflicht besteht für Molkereigenossenschaften, sofern ihre Satzungen den neuen Anforderungen entsprechen. Viele Genossenschaften werden daher möglicherweise Anpassungen vornehmen müssen. Marktexperten wie Prof. Dr. Holger Thiele vom ife Institut in Kiel warnen jedoch davor, dass langfristige Preisvereinbarungen zu Risikoabschlägen führen könnten und somit keine Verbesserung der Preise für die Erzeuger zu erwarten ist.
Nationale Umsetzungsspielräume
Die GMO-Novelle bietet den Mitgliedstaaten zudem die Möglichkeit, optionale Elemente wie Produktionskosten und Revisionsklauseln in die Verträge aufzunehmen. Bundesagrarminister Alois Rainer von der CSU plant jedoch, diese optionalen Regelungen nicht verbindlich ins nationale Recht zu übernehmen, um alle nationalen Spielräume auszuschöpfen.
Erweiterte Möglichkeiten für Erzeugergemeinschaften
Erzeugergemeinschaften profitieren ebenfalls von den Neuerungen: Die Obergrenze für Bündelungsmengen steigt von vier auf sieben Prozent, was rund 9,5 Milliarden Kilogramm entspricht. Dies erlaubt großen Gemeinschaften wie BayernMeG weiteres Wachstumspotenzial. Der bayerische EU-Abgeordnete Stefan Köhler sieht hierin eine Chance zur Stärkung bäuerlicher Strukturen und zur Sicherung der Wertschöpfung in ländlichen Gebieten.
Mögliche Ausnahmen bei anderen Agrarprodukten
Für Produkte wie Obst, Gemüse, Getreide und Kartoffeln sieht die Novelle lediglich fakultative Vertragsregelungen vor. Der Deutsche Raiffeisenverband appelliert an Minister Rainer, diese Ausnahmen zu nutzen, um marktwirtschaftliches Handeln zu fördern und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Jörg Migende vom DRV betont hierbei die Wichtigkeit funktionierender Marktmechanismen zum Vorteil aller Beteiligten.
