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Niedersachsens AFP 2027: Strengere Auflagen für Schweinehalter

Die niedersächsische Landesregierung plant, das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) erheblich aufzustocken, um den Umbau der Tierhaltung im Land voranzutreiben. Für die Jahre 2027 und 2028 sollen zusätzlich zu den bisherigen Fördermitteln von etwa 17 bis 18 Millionen Euro weitere 20,7 Millionen Euro bereitgestellt werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, insbesondere Investitionen in tiergerechte Ställe zu fördern.

Herausforderungen für Schweinehalter

Für die Schweinehalter in Niedersachsen könnte die Umsetzung des AFP jedoch mit großen Hürden verbunden sein. Trotz der finanziellen Aufstockung stellt sich die Frage, ob die neuen Bedingungen tatsächlich vielen Betrieben zugutekommen werden. Besonders problematisch sind die verschärften Vorgaben für den Bau neuer Sauen- und Mastschweineställe. Diese müssen künftig über ein Außenklima verfügen, und bei höheren Fördersätzen ist zusätzlich ein Auslauf erforderlich.

Darüber hinaus müssen Betriebe zahlreiche weitere Anforderungen erfüllen. Dazu zählt die Einhaltung einer Besatzgrenze von zwei Großvieheinheiten (GV) pro Hektar über einen Zeitraum von zwölf Jahren sowie der Nachweis, dass mindestens ein Viertel der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung oder bodengebundener Tierhaltung stammt.

Kritik an den neuen Fördervorgaben

Das Landvolk Niedersachsen hat sich kritisch zu den geplanten Richtlinien geäußert. Dr. Holger Hennies, Präsident des Landvolks, bezeichnete die Anforderungen als „Goldrandlösung“, die unnötige Investitionshindernisse schaffe und weit über die bundesweiten Standards hinausgehe. Insbesondere Sauenhalter, die bereits unter erheblichem Druck stehen, ihre Ställe umzubauen, könnten durch diese Vorgaben stark eingeschränkt werden.

Zudem wird kritisiert, dass in Gemeinden mit hohem Tierbesatz keine Kapazitätserweiterungen gefördert werden sollen, selbst wenn einzelne Betriebe die zulässige Besatzdichte nicht überschreiten. Auch eine Anrechnung von Wirtschaftsdüngerabnahmeverträgen ist im aktuellen AFP nicht vorgesehen.

Zukunft des AFP noch unklar

Derzeit befindet sich die endgültige Richtlinie für das AFP 2027 noch in der Überarbeitung. Es bleibt abzuwarten, ob es Anpassungen gibt, die es mehr Betrieben ermöglichen würden, von den Fördermitteln zu profitieren. Die niedersächsische Landesregierung steht daher vor der Herausforderung, einen Mittelweg zu finden zwischen notwendigen Investitionen in mehr Tierwohl und praktikablen Lösungen für landwirtschaftliche Betriebe.