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Frankreich lockert Neonikotinoidverbot für Landwirtschaftsgesetz

Frankreich hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung getroffen, die das bestehende Verbot von Neonikotinoiden betrifft. Der Senat hat am 21. Juli das sogenannte „Notfallgesetz für die Landwirtschaft“ verabschiedet, welches Ausnahmen für bestimmte Pestizide vorsieht. Bereits einen Tag zuvor hatte die Nationalversammlung zugestimmt.

Ausnahmen für Acetamiprid und Flupyradifuron

Innerhalb eines streng definierten Rahmens dürfen zwei Wirkstoffe, Acetamiprid und Flupyradifuron, eingesetzt werden. Obwohl Flupyradifuron nicht zu den Neonikotinoiden gehört, unterliegt es aufgrund ähnlicher Wirkmechanismen dennoch dem bisherigen Verbot. Diese Lockerung erlaubt dem Landwirtschaftsministerium, auf Grundlage der Beurteilung durch die französische Zulassungsbehörde ANSES, Ausnahmen zu erlassen.

Acetamiprid kann künftig im Haselnussanbau zugelassen werden, während Flupyradifuron zur Saatgutbehandlung bei Zuckerrüben sowie in Apfel- und Kirschplantagen angewendet werden darf. Diese Ausnahmeregelungen sind jeweils ein Jahr gültig und können zweimal verlängert werden.

Kritik und rechtliche Herausforderungen

Die neuen Regelungen könnten jedoch bald juristisch auf den Prüfstand gestellt werden. Sowohl Umweltorganisationen als auch einige Abgeordnete der Nationalversammlung haben bereits angekündigt, rechtliche Schritte prüfen zu wollen. Ob die Bestimmungen daher langfristig Bestand haben werden, bleibt abzuwarten.

Zuvor war ein Versuch zur Lockerung des Neonikotinoidverbots im Rahmen des „Entfesselungsgesetzes“ durch das Verfassungsgericht abgelehnt worden. Das Gericht argumentierte damals mit dem verfassungsrechtlichen Status der Umweltcharta und hielt die geplanten Lockerungen für zu weitreichend. In der Neuauflage wurde diesen Bedenken durch strengere Regelungen Rechnung getragen.

Politische Kontroversen im Gesetzgebungsverfahren

Die Entscheidung zur Lockerung des Verbots stieß auch innerhalb der Regierungsfraktion auf Widerstand. Um das Notfallgesetz nicht zu gefährden, ließ die Regierung zunächst die Ausnahmeregelungen außen vor. Während der Beratungen in der Nationalversammlung wurden Änderungsanträge in den Ausschüssen abgelehnt. Die Lockerung wurde letztendlich vom Senat eingeführt und fand dort eine Mehrheit; ebenso stimmte der parlamentarische Vermittlungsausschuss zu.

Mit einer Abstimmung von 296 gegen 224 Stimmen bei 41 Enthaltungen passierte das Gesetz schließlich die Nationalversammlung. Diese Entwicklungen werfen ein Licht auf die komplexen politischen Prozesse und Spannungen rund um den Einsatz von Pestiziden und Umweltschutz in Frankreich.